Wie ruhig Sie in den Ruhezeiten tatsächlich sein müssen
- Unter den nächtlichen Ruhezeiten versteht man im Allgemeinen die Zeitspanne von 22 bis 6 Uhr. Jene Spanne ist gesetzlich geschützt und Lärm kann zur Anzeige gebracht werden. Natürlich müssen Sie als Mieter ab 22 Uhr nicht schweigen, jedoch sollten Geräusche in jener Zeit niemals Zimmerlautstärke übersteigen.
- Was Sie sich unter Zimmerlautstärke vorzustellen haben? Je nachdem, ob Sie am Stadtrand oder in der Stadt, in einem Mietshaus oder einer Mietswohnung wohnen, kann Zimmerlautstärke mal leiser, mal lauter sein. Im besten Falle sollte die zulässige Lautstärke während der nächtlichen Ruhezeiten in Ihrem Mietvertrag definiert sein. Zwar gibt es eine gesetzlich festgelegte Maximalgrenze, jedoch ist es dem Vermieter vorbehalten, jene zu unterschreiten.
- Zumindest brechen Sie keine Gesetze, solange Sie sich "natürlich" verhalten. Ein durchschnittlich empfindlicher Mensch darf während der Nachtruhe nicht von Ihren Lauten gestört werden, was nicht ausschließt, dass im Zimmer nebenan auch nach 22 Uhr Ihr Husten zu hören ist. Ob es sich bei einer vermeintlichen Ruhestörung tatsächlich um Ruhestörung handelt, wird zumeist am Einzelfall entschieden, da das Wörtchen "natürlich" ein recht subjektives ist.
Unvermeidliche Geräusche während der nächtlichen Ruhe
- Unvermeidliche Geräusche jedoch sind auch im Einzelfall niemals Ruhestörung zu bezeichnen. Zu solchen unvermeidlichen Geräuschen zählt beispielsweise das nächtliche Schreien eines Babys. Dass Babys schreien, wird als natürliches Verhalten gewertet, sodass nur dann ein Verstoß gegen die Nachtruhe vorliegt, wenn Sie als Elternteil nicht versuchen, Ihr Kind zu beruhigen. Ob das nun klappt oder nicht, spielt eine geringfügige Rolle. Der Versuch allein macht es hier aus.
- Für nächtlich lärmende Tiere gelten dabei etwas andere Regeln. Zwar kann es passieren, dass Ihr Hund nachts vereinzelt bellt, weil er draußen etwas hört und sein Revier verteidigen will, jedoch darf Hundegebell grundsätzlich nicht über 10 Minuten dauern. Sie müssen also genug Kontrolle über Ihre Tiere haben, um anhaltenden Lärm zu unterbinden.
- Was gibt es neben alldem beim Spielen von Musikinstrumenten zu beachten? Sicherlich haben Sie als Mieter das Recht zu musizieren, jedoch ist es dem Vermieter vorbehalten, Ihnen hierzu zeitliche Vorgaben zu machen. Beispielsweise kann Ihnen vorgeschrieben werden, dass Sie nur 2 Stunden am Tag Musik machen dürfen.
- Haben Sie eine Schichtarbeit und gar keine andere Möglichkeit, als nachts zu spielen, so liegt das Musizieren bei Nacht in jenem Sonderfall im Bereich des Möglichen. Jedoch gilt es hier, wie oben beschrieben die Zimmerlautstärke nicht zu überschreiten. Für Musikanlagen und Fernseher gibt es übrigens festgelegte Werte, die nicht überschritten werden dürfen.
- Was Sie in der Nacht tatsächlich nicht tun dürfen, ist es beispielsweise, einen Motorrasenmäher zu betrieben oder andauernden Lärm durch Haushaltsgeräte zu produzieren. Auch hier gilt es jedoch, den Einzelfall zu beachten. Haben Sie eine Schichtarbeit und können Sie beispielsweise nur bei Nacht waschen, so rät es sich, den Anwohnern und gegebenenfalls dem Vermieter Ihr Problem zu schildern und ein Übereinkommen zu treffen. Verpflichtet sind Anwohner und Vermieter dabei aber nicht zu einem Kompromiss.
- Wenn Sie bei Nacht eine Dusche nehmen oder die Badewanne nutzen wollen, so ist Ihnen das gestattet. Verboten werden darf es nicht, jedoch kann Ihnen für die nächtliche Körperpflege eine maximal zulässige Dauer von 30 Minuten vorgeschrieben werden.
- Abschließend sei noch auf einen weitverbreiteten Mythos eingegangen. So gehen viele davon aus, dass Sie das Recht darauf haben, die nächtliche Ruhe wenigstens einmal alle paar Monate durch beispielsweise Partys zu stören. Das aber ist eine Fehleinschätzung und das Recht auf vereinzelte Ruhestörung gibt es nicht. Partys sind immer vorher anzumelden und ab 22 Uhr ist Zimmerlautstärke zu halten.
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