Nicht jeder ruft bei feinen Geigenklängen kurz nach 22.00 Uhr gleich die Polizei. Doch wenn es wiederholt zu erheblichen Ruhestörungen durch Partylärm oder laute Musikbeschallung mitten in der Nacht kommt, hilft manchmal nur noch eine Anzeige.
Bei der Polizei Anzeige wegen Ruhestörung erstatten
- Wenn Sie sich wiederholt um Ihren Nachtschlaf gebracht fühlen und Gespräche mit den lärmenden Nachbarn erfolglos geblieben sind, dann sollten Sie zu deutlicheren Mitteln greifen. Denn wenn Rücksichtslosigkeit zu lange toleriert wird, dann kann es immer schwieriger werden, dagegen vorzugehen.
- Gem. § 117 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) handelt es sich bei unzulässigem Lärm um solchen, der aufgrund seines Ausmaßes die Nachbarschaft erheblich belästigt oder sogar geeignet ist, die Gesundheit anderer zu schädigen.
- Scheuen Sie sich daher nicht, nachts die Polizei wegen Ruhestörung zu rufen. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden Sie in der Nacht kaum erreichen, die Polizei ist daher verpflichtet, entsprechenden Hinweisen nachzugehen.
- Wenn die Beamten vor Ort erscheinen, werden sie die Verursacher des Lärms auffordern, ihr diesbezügliches Verhalten zu unterlassen. Das reicht in vielen Fällen schon, von einer Anzeige kann dann auch abgesehen werden.
Ein Lärmprotokoll führen
- Wenn Sie bei Ihrem Vermieter wegen des Dauerkrachs eine Mietminderung durchsetzen wollen, dann sollten Sie ein Lärmprotokoll führen. Hier notieren Sie über einen längeren Zeitraum - etwa vier oder sechs Wochen - wann genau es zu welchen Lärmbelästigungen kam, die mit der Hausordnung nicht vereinbar sind.
- Noch besser ist es, wenn nicht nur Sie, sondern auch andere Nachbarn ein solches Protokoll führen. Dann ist noch deutlicher, dass es sich bei den Lärmbelästigungen nicht um eine Überempfindlichkeit Ihrerseits handelt.
Dauernder Lärm von Nachbarn kann das Wohnen erheblich beeinträchtigen. Bevor Sie selbst ausziehen, sollten Sie jedoch andere Mittel und Wege ausprobieren.
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