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Rufschädigung - was tun bei Gerüchten in der Schule?

Inhaltsverzeichnis

Gerüchte können Ihren Ruf schädigen.
Gerüchte können Ihren Ruf schädigen.
Eine Rufschädigung führt nicht selten zu einem Rufmord. Das bedeutet, der Leumund (unbescholtenes Ansehen ) einer Person oder einer bestimmten Gruppe wird massiv beschädigt. Dieser Artikel beschäftigt sich jedoch mehr mit der Rufschädigung einer Person in der Schule. Das kann Schüler, Eltern und Lehrer gleichermaßen betreffen. In jedem Fall führt die Rufschädigung zu negativen psychischen und sozialen Konsequenzen für die Geschädigten. In schlimmen Fällen können sich gemäß StBG (Strafgesetzbuch) § 164 "Falsche Verdächtigung" für den Schädigenden rechtliche Folgen ergeben.

Rufschädigung, die zu Rufmord führt, ist kein Kavaliersdelikt

  • Verleumdungen, Gerüchte und üble Nachrede unterscheiden sich. Verleumdungen sind bewusste ehrverletzende Aussagen und Gerüchte unverbürgte mündliche Äußerungen. Als üble Nachrede wird eine ehrverletzende Behauptung (Beleidigung) zu Tatbeständen bezeichnet. Üble Nachreden und Verleumdungen werden strafrechtlich geahndet. Gerüchte, gegen die man kaum etwas tun kann, kursieren von Ohr zu Ohr. Gerüchte verletzen das Persönlichkeitsrecht eines Menschen im Sinne der Menschenwürde (GG Art.1 Abs.1).
  • In Deutschland regelt das Strafgesetzbuch (StGB) falsche Verdächtigungen mit  § 164 und üble Nachreden mit § 186. Gemäß § 164 wird derjenige strafrechtlich verfolgt, der jemanden wider besseren Wissens behördlich denunziert. Eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren kann die Folge sein. Üble Nachrede, die über § 186 geregelt wird, kann dem Verursacher ein Jahr Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe einbringen. Bei der Rufschädigung durch Gerüchte muss man selber etwas tun

Eine Rufschädigung durch Gerüchte ist schwer greifbar

  • Eine Rufschädigung durch Gerüchte ist schwer nachweisbar. In der Regel will niemand etwas gesehen oder gehört haben.  Dennoch wissen alle Bescheid. Der Betroffene stellt an Verhaltensweisen anderer Menschen fest, dass Gerüchte kursieren, die ihm nicht offen zugetragen werden. Das ist fatal, denn Gerüchte können Menschen zerstören. Der Ruf eilt einer Person voraus und manche Fremden kategorisieren oft vorschnell.
  • Eine Rufschädigung kann zu sozialer Isolation, psychischen Belastungen (Traumatisierung) und kontraproduktiven Strategien, wie z. B. Suizid, Depression und Suchtmittelkonsum, führen. Gerüchte ziehen erhebliche Imageschäden nach sich. Sie sollten beizeiten etwas gegen die Gerüchteküche tun. Wägen Sie ab, wie weit die Gerüchte Ihnen oder Ihrem Kind schon geschadet haben. Je nach vorangeschrittener Diffamierung kommen Sie nicht umhin, eine öffentliche Wiedergutmachung zu fordern.
  • Nehmen Sie Ihr Empfinden als auch das Ihres Kindes ernst. Gerüchte, die Ihnen/Ihrem Kind anhaften, wird Ihnen niemand offiziell zutragen. Sollte das doch der Fall sein, haben Sie vielleicht eine Chance, die Angelegenheit im kleinen Kreis zu regeln. Dieses "Regeln" kann ebenfalls zu Schwierigkeiten führen, je nachdem, welche "Persönlichkeit" die Gerüchte in die Welt gesetzt hat. Es gibt kein Patentrezept, um Ihren Ruf wieder herzustellen, doch es gibt Möglichkeiten, die Gerüchte sowie den Denunzianten aufzudecken.

Das können Lehrkräfte gegen Gerüchte tun

  • Sollten Sie Kenntnis von einem Sie schädigenden Gerücht erhalten, bitten Sie den ehrlichen Überbringer, Ihnen als Zeuge zur Seite zu stehen.
  • Falls Sie nur spüren, dass gegen Sie Gerüchte im Umlauf sind, halten Sie nach einem Menschen Ausschau, den Sie  mit der Bitte um ehrliche Bestätigung ins Vertrauen ziehen können. Weisen Sie diesen Menschen daraufhin, wie sehr z.B. Ihr z. B. berufliches Leben gefährdet ist.
  • Solange sich die Gerüchteküche im kleinen Rahmen bewegt, können Sie die betroffenen Personen um eine Aussprache bitten. Seien Sie aber darauf gefasst, dass der "initiierende Denunziant" sich verweigert.
  • Notieren Sie alle Vorgänge, wie z. B. "Kenntnisnahme - Aussagen - Daten - Zeugen - Gespräche", um ggf. eine Dokumentation nachweisen zu können. Je nach Schwere könnte es sinnvoll sein, die Zeugen um eine schriftliche Aussage zu bitten.
  • Sprechen Sie den Vermeintlichen bzw. durch andere Personen bestätigten "initiierenden Denunzianten" persönlich an und bitten Sie ihn um eine Stellungnahme. Je nachdem, wie dieser sich weiter verhält, werden Sie, zu Ihrer eigenen Sicherheit die Schulleitung und ggf. die Schulbehörde einschalten müssen.
  • Sollte der Denunziant nicht aufhören, ziehen Sie eine Strafanzeige in Betracht. Weisen Sie den Initiator auf die Paragrafen StGB § 164 (falsche Verdächtigungen) bzw. § 186 StGB (üble Nachreden) hin.

Das sollten Sie als Eltern tun

Nehmen Sie Ihre Kinder ernst, wenn diese berichten, von anderen gehänselt, beschimpft oder verleumdet zu werden. Es immer vom Alter abhängig, inwieweit sich Schüler helfen lassen wollen. In Grundschulen ist es sicherlich angebracht, Ihrem Kind zu zeigen, was man tun kann, um Gerüchte aufzudecken. Mit älteren Schülern sollten Sie klären, welche Hilfe diese von Ihnen erwarten. In der Grundschule könnten Sie folgendermaßen vorgehen:

  • Klären Sie mit Ihrem Kind, was Sie tun möchten, um ihm zu helfen. Machen Sie es darauf aufmerksam, dass solche Diffamierungen nicht im Raum stehen bleiben dürfen und man Persönlichkeit zeigt, wenn man sich auf konstruktive Weise wehrt.
  • Sprechen Sie die Lehrperson gemeinsam mit Ihrem Kind an, ob die betreffenden Vorgänge bereits bekannt sind. Eruieren Sie, um welche Kinder es sich handelt, damit nicht die gesamte Klasse involviert werden muss.
  • Sollten Gespräche in der Schule nicht ausreichen, nehmen Sie mit den Eltern Kontakt auf. Falls die Einstellung des denunzierenden Kindes auf Einstellungen der Eltern beruhen, machen Sie diese deutlich auf das Thema "üble Nachrede" aufmerksam.
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