Üble Nachrede heißt in neudeutsch auch "Flaming", soweit sie im Internet verbreitet wird. Sie ist nach § 186 StGB ein Straftatbestand.
Die üble Nachrede gefährdet Ihren Ruf
- Üble Nachrede liegt vor, wenn der Täter abwertende Behauptungen über eine andere Person verbreitet, von denen er nicht weiß, ob sie wahr oder falsch sind. Allein der Umstand, dass der Täter die Ehre und Würde des Opfers angreift, ohne zu wissen, ob es dafür eine objektive Grundlage gibt, begründet die Strafbarkeit. Der Tatbestand ist ein sogenanntes Rufgefährdungsdelikt.
- Weiß er, dass seine Behauptungen falsch sind, begeht er eine Verleumdung nach § 187 StGB, die mit einem noch höheren Strafrahmen versehen ist. Auch im Gegensatz zur Beleidigung des § 185 StGB wirkt die mit der üblen Nachrede einhergehende Rufschädigung strafverschärfend.
- Üble Nachrede und Gerücht sind weitgehend identisch. Ihre Auswirkungen sind oft, gerade am Arbeitsplatz, fatal. Es ist schwierig, sich gegen Gerüchte zur Wehr zu setzen. Gerüchte führen ein Eigenleben. Sie breiten sich aus, so als wenn ein Stein ins Wasser geworfen wird und Wellen erzeugt.
Stellen Sie den Täter am Arbeitsplatz
- Die einzige Möglichkeit, die Sie zunächst haben, besteht darin, dass Sie die der Tat verdächtige Person persönlich und direkt ansprechen. Tun Sie dies keinesfalls im Beisein anderer Personen. In diesem Fall sieht der Täter seine Verteidigung nur darin, Sie anzugreifen. Er wird mit Sicherheit nicht zugeben, dass er für das Geschehen verantwortlich ist und alles abstreiten. Nur wenn Sie unter vier Augen mit ihm sprechen, haben Sie eine Chance, auf ihn einzuwirken.
- Kommen Sie auf diesem Weg nicht voran, versuchen Sie, das Gerücht durch Fakten zu widerlegen. Überlegen Sie sich eine Strategie, wie Sie vorgehen und was Sie zu können. Dabei kommt es auf die Situation an.
- Wichtig ist auch, dass Sie die Motivation des Täters einbeziehen. Sie sollten einkalkulieren, aus welchen Gründen er Sie in den Schmutz ziehen will.
- Verhalten Sie sich möglichst so, dass die Situation nicht eskaliert. Je mehr Sie Staub aufwirbeln, desto weitere Kreise zieht die Angelegenheit. Viele Gerüchte verstummen von selbst, vor allem dann, wenn Täter und Umfeld merken, dass Sie kein Interesse zeigen. Je mehr Sie sich betroffen fühlen, desto eher wird Ihr Umfeld annehmen, dass das Gerücht wahr sein könnte.
- Gibt sich der Täter unnahbar, beziehen Sie eine dritte Person als Vermittler ein. Geschieht die üble Nachrede am Arbeitsplatz, kann dies Ihr Arbeitgeber oder Ihr gemeinsamer Vorgesetzter sein.
- In extremen Fällen hilft letztlich tatsächlich nur noch eine Strafanzeige wegen des Verdachts der üblen Nachrede. Gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle und tragen Sie den Sachverhalt vor. Angesichts der Arbeitsbelastung der Polizei sollten Sie allerdings keine allzu große Unterstützung erwarten.
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