Wohnungsbegehung mit Zeugen nach Auszug
- Wenn Sie eine Mietwohnung gekündigt haben, sollten Sie mit dem Vermieter eine Wohnungsbegehung durchführen.
- Lassen Sie sich von einem Zeugen begleiten.
- Gehen Sie durch die Wohnung und fertigen Sie ein Protokoll an. Soweit der Vermieter zustimmt, unterschreiben Sie beide das Protokoll. Übergeben Sie dem Vermieter eine eigene Ausfertigung.
- Sofern es Beanstandungen gibt, vermerken Sie diese im Protokoll. Gibt es keine Beanstandungen, können Sie nach Ihrem Auszug die sofortige Rückzahlung der Mietkaution verlangen.
Rückzahlung mit Zinsen 30 Jahre lang
- Achten Sie darauf, dass Sie auch die Zinsen erhalten. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietkaution zinsbringend anzulegen.
- Sollte der Vermieter auf Ihre Forderung nicht reagieren, mahnen Sie ihn schriftlich an und setzen Sie eine Frist zur Rückzahlung der Mietkaution. Drohen Sie ihm nach Fristablauf eine Zahlungsklage an.
- Die Verjährungsfrist für die Rückzahlung der Mietkaution beträgt 30 Jahre.
- Sollte der Vermieter Nachforderungen stellen, hat er eine gewisse Bedenkzeit. Die Rechtsprechung gesteht ihm hierbei zwei bis sechs Monate zu.
- Zu diesen berechtigten Forderungen gehören die Schönheitsreparaturen, Mietausfall, Betriebskosten und Heizkosten. Während des Mietverhältnisses darf der Vermieter die Kaution nur verrechnen, wenn seine Forderungen rechtskräftig von einem Gericht festgestellt oder unstreitig sind. Auch wenn die Begründung offensichtlich ist, reicht dies aus.
- Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit, falls Sie als Mieter Ihre vertraglichen Pflichten vernachlässigt haben. Bevor der Vermieter die Mietkaution verrechnen darf, muss er Ihnen aber Gelegenheit geben, die Beanstandungen abzustellen. Haben Sie es unterlassen, die Schönheitsreparaturen durchzuführen, können Sie dies nachholen oder sonstige Schäden beseitigen.
Mietkaution sichert Nebenkostenabrechnung nur für 12 Monate
- Oft ist es so, dass der Vermieter die Mietkaution mit der anstehenden Nebenkostenabrechnung verrechnen möchte. Allerdings muss er die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende der Abrechnungsperiode vornehmen. Danach kann er keine rückständigen Nebenkosten mehr geltend machen.
- Wenn Sie darauf angewiesen sind, nach Ihrem Auszug eine schnelle Rückzahlung der Mietkaution zu erreichen, sollten Sie es nicht unbedingt auf eine streitige Auseinandersetzung mit dem Vermieter ankommen lassen. Müssen Sie die Mietkaution einklagen, verlieren Sie viel Zeit und müssen auch noch die Verfahrenskosten bevorschussen.
- Achten Sie während des Mietverhältnisses darauf, dass Sie sich vertragsgerecht verhalten, insbesondere die vereinbarten Schönheitsreparaturen ausführen und eventuell aufgetretene Schäden in der Wohnung beseitigen. Möglicherweise sind Sie darauf angewiesen, die Mietkaution für den Abschluss eines neuen Mietvertrages zu verwenden.
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