Erfahren Sie, wann eine rückwirkende Krankschreibung ausgestellt wird
- Beachten Sie, dass eine rückwirkende Krankschreibung immer nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden darf.
- Wenden Sie sich hierzu an Ihren behandelnden Arzt.
- Gesetzlich normiert sind die Bedingungen für die rückwirkende Krankschreibung in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Krankschreibung. Genaueres können Sie dort unter § 5 Abs. 3 nachlesen.
- Grundsätzlich ist es so, dass Sie der behandelnde Arzt ab dem Zeitpunkt der ersten Untersuchung arbeitsunfähig schreibt. Hierzu gibt es jedoch die Ausnahme, dass der behandelnde Arzt ausnahmsweise und nach umfangreicher Prüfung eine rückwirkende Arbeitsunfähigkeit für die letzten zwei Tage ausstellen könnte.
- Beachten Sie, dass Sie der Arzt nur dann arbeitsunfähig schreiben darf, wenn er vorab selbst eine Untersuchung durchgeführt hat. Sie werden immer nur dann krankgeschrieben, wenn Sie wegen der Erkrankung nicht arbeiten können oder dies zu einer Verschlechterung Ihrer Gesundheit führen könnte.
- Rechtlich betrachtet ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Urkunde. Sie dient als Beweis Ihrer Erkrankung. Der Arzt kann aber nicht rückwirkend beurteilen, wann Sie erkrankt sind. Er wird daher nach der Schwere Ihrer Erkrankung ausnahmsweise eine rückwirkende Krankschreibung ausstellen, wenn Ihre Krankheit schon sehr fortgeschritten ist.
- Ihre eigene Aussage, ab wann Ihrer Erkrankung vorlag, ist keinesfalls ausreichend, um eine rückwirkende Krankschreibung zu erhalten.
Wann Sie eine ärztliche Krankschreibung benötigen
- Sie sollten wissen, dass Sie, immer wenn Sie krank sind, noch an demselben Morgen Ihren Arbeitgeber anrufen und in Kenntnis setzen müssen.
- An welchem Krankheitstag Sie eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. eine Krankschreibung benötigen, legt dann Ihr Arbeitsvertrag fest.
- Finden Sie hierzu keine Angabe im Arbeitsvertrag, so müssen Sie nach drei Fehltagen eine ärztliche Krankschreibung vorlegen können. Ist dies nicht der Fall, riskieren Sie eine Abmahnung.
- Sie sollten grundsätzlich nicht versuchen, eine rückwirkende Krankschreibung zu erhalten. Die rückwirkende Krankschreibung stellen Ärzte nur nach einer umfassenden Untersuchung und nur, wenn Sie sicher sind, dass Ihre Krankheit schon sehr fortgeschritten ist, aus. Ein Arzt hat nicht die Pflicht, Sie rückwirkend krankzuschreiben.
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