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Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten - das sollten Sie beachten

Gerichtsprozesse können teuer werden.
Gerichtsprozesse können teuer werden.
Als selbstständiger Kaufmann bzw. Unternehmer werden Sie möglicherweise Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in die Bilanz einstellen müssen. Wie hoch die Rückstellung ausfällt, hängt vom Streitwert des Rechtsstreites ab und davon, ob ein positiver oder negativer Ausgang des Verfahrens zu erwarten ist.

Wenn Sie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten bilden wollen, dann sollten Sie die auf Sie zukommenden Kosten anhand bereits entstandener Kosten bzw. eines konkret benannten Streitwertes einschätzen können.

Verpflichtung zu Rückstellungen nach dem HGB

  • Gem. § 249 Abs. 1 HGB müssen Sie Rückstellungen "für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften" bilden. Dazu gehören auch Rechtsstreitigkeiten, wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.
  • Nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen aus § 252 HGB müssen Sie die voraussichtlichen Verbindlichkeiten bzw. Kosten des Rechtsstreits vorsichtig bewerten. Dabei müssen Sie alle "vorhersehbaren Risiken und Verluste", s. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, berücksichtigen.
  • Für Ihr Prozesskostenrisiko maßgebend ist der Gebührenstreitwert des Gerichtsverfahrens. Wie hoch die Prozesskosten bei einem bestimmten Streitwert ausfallen können, können Sie ermitteln
  • Wenn auf eine bestimmte Geldsumme geklagt wird, entspricht dieser Summe auch der Gebührenstreitwert. Komplizierter wird es, wenn die Klage nicht auf eine bestimmte Summe gerichtet ist. Dann richtet sich der Streitwert meist nach der Bedeutung der Sache für den Kläger. Bei einer Kündigungsschutzklage zum Beispiel wird unter anderem der Jahreslohn eine Rolle bei der Ermittlung des Streitwertes spielen.

Ungewisser Ausgang von Rechtsstreitigkeiten

  • Der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten kann sehr ungewiss sein, was die Schätzung des Kostenrisikos erschwert. Unterliegen Sie nämlich vor Gericht, müssen Sie in der Regel nicht nur die Gerichtsgebühren und Auslagen, sondern auch sämtliche Kosten des obsiegenden Gegners tragen.
  • Etwas Anderes gilt allerdings vor dem Arbeitsgericht in der 1. Instanz. Hier müssen Sie Ihre Anwaltskosten auch dann selbst tragen, wenn Sie den Prozess gewinnen.
  • Wenn es begründete Anhaltspunkte dafür gibt, dass Sie den laufenden Rechtsstreit verlieren, für den Sie Rückstellungen bilden wollen, dann sollten diese Rückstellungen entsprechend das gesamte Kostenrisiko umfassen.
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