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Gewinnerzielungsabsicht kontra Liebhaberei - so überzeugen Sie das Finanzamt

Inhaltsverzeichnis

Pferdezucht wird schnell als Liebhaberei abgestempelt.
Pferdezucht wird schnell als Liebhaberei abgestempelt.
Das Finanzamt unterscheidet eine Gewinnerzielungsabsicht von einer Liebhaberei. Beide Einstufungen können sowohl Vorteile als auch Nachteile bringen.

Die Vorteile einer Gewinnerzielungsabsicht

Sollten Sie zusätzlich zu Ihrem Hauptberuf noch eine Nebentätigkeit ausüben wollen, um damit ein paar Euros extra zu verdienen, dann kann besonders in der Anfangsphase ein gewisser Vorteil darin liegen, dass Sie in den ersten Jahren Verluste erzielen:

  • Alle mit der Nebentätigkeit erzielten Verluste können mit Ihren positiven Einkünften verrechnet werden, und so den Steuersatz für die positiven Einkünfte niedriger setzen. Selbstverständlich fällt der komplett zu zahlende Steuerbetrag niedriger aus.
  • Ebenfalls können Sie gewisse Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen, die zusätzlich die Steuerlast niedriger ausfallen lassen.
  • Diese erzielten Verluste werden von Finanzamt jedoch nur in den ersten Jahren akzeptiert. Soll das Nebengewerbe in Zukunft als Einkommensmöglichkeit gesehen werden, dann sollten sich die Verluste zumindest vermindern, oder es sollte nach ein paar Jahren eine Gewinnerzielungsabsicht ersichtlich sein. Ansonsten könnte Ihnen das Finanzamt eine Liebhaberei vorwerfen.

Die Vor- und Nachteile einer Liebhaberei

Solange Ihnen das Finanzamt eine Liebhaberei unterstellt, haben Sie hiermit sowohl ein paar Nach-, als auch ein paar Vorteile:

  • Erzielte Gewinne werden nicht zu den restlichen positiven Einkünften gezählt, sodass sich hierdurch die Steuerlast nicht erhöht.
  • Auf der anderen Seite können Verluste nicht mit den negativen Einkünften verrechnet werden. So kann es passieren, dass Sie trotz nicht unerheblicher Verluste die gleiche Steuerlast zu tragen haben und so eventuell ins Minus geraten.
  • Sie können keine Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Das Finanzamt zu einer Gewinnerzielungsabsicht oder Liebhaberei überzeugen

Bevor Sie das Finanzamt von einer Gewinnerzielungsabsicht oder einer Liebhaberei überzeugen, sollten Sie selbst darüber im Klaren sein, was für Sie günstiger ist. Dementsprechend können Sie das Finanzamt überzeugen:

  • Sollten Sie eine Nebentätigkeit aus Liebhaberei betreiben, dann müssen Sie dem Finanzamt gegenüber darlegen, dass Sie Ihr Hobby zum Beruf gemacht haben und es für Sie im Vordergrund steht, Ihr Hobby auszuführen, anstatt einen Gewinn zu erzielen. Ebenso fehlen bei einer Liebhaberei bestimmte Tätigkeiten einer Betriebswirtschaft. Wenn Sie dies dem Finanzamt gegenüber gut begründen können, dann sollte das Darlegen einer Liebhaberei kein Problem sein. Beispiel: Sollte Sie Ihr Boot oder Ihr Pferd verleihen und hiermit nur die reinen Kosten pro Stunde berechnen, aber Ihre eigene Arbeitszeit (Organisation, Fahrkosten, Buchhaltung usw.) nicht einberechnen, dann liegt eine Liebhaberei vor.
  • Wenn Sie in der Tat ein Gewerbe gründen möchten, dann sollten Sie dem Finanzamt gegenüber beweisen können, warum Sie noch keine Gewinne erzielt haben. Grund hierfür kann eine seit Jahren bestehende Konkurrenz sein oder eine allgemeine schlechte wirtschaftliche Situation. Wollen Sie auf Dauer beweisen, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und keine Liebhaberei, dann sollte sich der Verlust minimieren bzw. ein kleiner Gewinn eingespielt werden.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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