Da es mehrere Formen von Riester-Renten gibt, gibt es auch unterschiedliche Dinge zu beachten, wenn Sie einen Riester-Vertrag kündigen und sich auszahlen lassen möchten.
Riester-Vertrag kündigen und Guthaben auszahlen lassen
Unterschiedliche Auswirkungen hat beispielsweise das Kündigen eines Riester-Vertrages, entweder, weil Sie einen Anbieterwechsel anstreben oder weil Sie das Riestern gänzlich aufgeben wollen. Hier müssen Sie sich mit den jeweils auftretenden Faktoren vertraut machen.
- Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag kündigen und sich das Geld auszahlen lassen, weil Sie keinen Anbieterwechsel anstreben, wird der Staat von Ihnen alle Vergünstigungen und Zulagen zurückfordern.
- Beantragen Sie im Zuge der Riester-Kündigung, das aufgelaufene Kapital auf Ihr Konto zu überweisen, müssen Sie alle Zulagen zurückbezahlen. Eine Nachforderung ergeht eventuell auch für genutzte Steuervorteile.
- Beim Kündigen eines Riester-Vertrages mit einem Anbieterwechsel können Sie das gesamte Guthaben sowie die vom Staat erhaltenen Zuschüsse zum neuen Vertragspartner übertragen.
Nachteile bei einer vorzeitigen Kündigung
Ob Sie einen Anbieterwechsel vornehmen wollen oder nicht, kündigen müssen Sie Ihren alten Riester-Vertrag auf alle Fälle. Allerdings hängt es von der Vertragsform ab, wie hoch mögliche Nachteile ausfallen.
- Die Verluste sind bei Riester-Rentenversicherungen am größten. Erst zum Ende der Laufzeit ist garantiert, dass Sie wenigstens das eingezahlte Kapital wieder ausgezahlt erhalten. Das ist bei vorzeitiger Kündigung meist nicht der Fall.
- Als Riester-Fonds-Sparer fällt der Verlust unter Umständen (der Börse geht es gut) nicht ganz so hoch aus. Allerdings wirkt sich ein niedriger Fondskurs zum Kündigungszeitpunkt erheblich negativ aus.
- Am einfachsten ist das Kündigen der Riester-Banksparpläne. Das Auflösen und Auszahlen kostet meist nur eine geringe Gebühr.
Bevor Sie einen Riester-Vertrag kündigen und sich das Guthaben auszahlen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter über etwaige damit verbundene Kosten oder Wechselgebühren, und wann Sie kündigen dürfen.
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