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Riester-Bausparvertrag - Wissenswertes zur Altersvorsorge

Inhaltsverzeichnis

Mit dem Riester-Bausparvertrag wird der Hauskauf kalkulierbar.
Mit dem Riester-Bausparvertrag wird der Hauskauf kalkulierbar.
Der Besitz von Immobilien spielt für viele Menschen im Hinblick auf einen gesicherten Lebensabend eine wichtige Rolle. Wer im Alter keine Miete mehr bezahlen muss, kann auch bei einer kleineren Rente beruhigt in die Zukunft blicken. Das eigene Haus steht daher auf der Wunschliste der Deutschen für eine Altersvorsorge ganz oben. Vom Staat gibt es bei der Schaffung von Wohneigentum bestimmte Fördermittel. So gibt es für die Inhaber eines Riester-Bausparvertrages spezielle Zuschüsse.

Der Riester-Bausparvertrag ist eine von zwei Wohn-Riester-Lösungen, welche seit 2008 angeboten werden, um den Kauf von Wohneigentum oder den Bau von Eigenheimen riestergefördert zu machen. 

Zwei staatlich geförderte Lösungen beim Erwerb von Wohneigentum

  • Der Riester-Bausparvertrag ist die Lösung für Riester-Förderberechtigten, die in Zukunft Wohneigentum erwerben möchten. Sie müssen zunächst ein Guthaben ansparen, um später einen Kredit in Anspruch nehmen zu können. 
  • Wenn Sie in nächster Zeit beabsichtigen, ein Eigenheim zu erwerben, bietet sich die zweite Wohn-Riester-Lösung das sogenannte Wohn-Riester-Darlehen an.

So funktioniert der Riester-Bausparvertrag

  • Wohn-Riester-Bausparen verbindet die Vorteile des Bausparens mit den Vorzügen der Riester-Rente. Mit einem Riester-Bausparvertrag lassen sich bereits bei Abschluss auf für die Zukunft günstige Finanzierungszinsen für den Eigenheimerwerb sichern.
  • Ein weiterer wichtiger Vorteil dabei ist, dass Sie sich die staatliche Förderung der Riester-Rente sichern. Die Förderung beträgt durchschnittlich 35 Prozent.
  • Schließen Sie einen Wohnriester-Bausparvertrag ab, zahlen Sie zunächst die Riester-Sparbeiträge in den Bausparvertrag ein. Dabei sind mindestens sieben Jahre vorgeschrieben. Sie erhalten außerdem neben der Riester-Zulage jährlich Zinsen auf dem Riester-Bausparvertrag gutgeschrieben.

Ausreichendes Guthaben sichert Zuteilungsreife

  • Haben Sie ausreichend Guthaben auf Ihrem Riester-Bausparvertrag angespart, erhält der Vertrag die Zuteilungsreife zugesprochen. Damit können Sie über das angesparte Guthaben inklusive Zinsen und Zulagen beispielsweise zum Kauf eines Eigenheims verfügen.
  • Zusätzlich erhalten Sie noch ein Bauspardarlehen ausgezahlt, um die Finanzierung zu komplettieren. Das aufgenommene Bauspardarlehen tilgen Sie, indem Sie weiter in den Riester-Bausparvertrag einzahlen. Die Riester-Förderung bleibt auch für diese Einzahlungen bestehen. Zur Tilgung des Bauspardarlehens bei voller Riester-Förderung haben Sie Zeit bis Erreichen des 68. Lebensjahres. 
  • Alternativ können Sie auf ein Bauspardarlehen verzichten und sich das angesparte Guthaben als lebenslange Rente auszahlen lassen.

Die Riester-Förderung kann fast jeder erhalten, wenn Sie, egal ob Arbeitnehmer, Auszubildender, Beamte, Soldaten oder Eltern in Elternzeit die Voraussetzungen erfüllen. Der Vorteil der Riester-Förderung besteht darin, dass es keine Einkommensgrenzen gibt.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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