Der Riester-Bausparvertrag ist eine von zwei Wohn-Riester-Lösungen, welche seit 2008 angeboten werden, um den Kauf von Wohneigentum oder den Bau von Eigenheimen riestergefördert zu machen.
Zwei staatlich geförderte Lösungen beim Erwerb von Wohneigentum
- Der Riester-Bausparvertrag ist die Lösung für Riester-Förderberechtigten, die in Zukunft Wohneigentum erwerben möchten. Sie müssen zunächst ein Guthaben ansparen, um später einen Kredit in Anspruch nehmen zu können.
- Wenn Sie in nächster Zeit beabsichtigen, ein Eigenheim zu erwerben, bietet sich die zweite Wohn-Riester-Lösung das sogenannte Wohn-Riester-Darlehen an.
So funktioniert der Riester-Bausparvertrag
- Wohn-Riester-Bausparen verbindet die Vorteile des Bausparens mit den Vorzügen der Riester-Rente. Mit einem Riester-Bausparvertrag lassen sich bereits bei Abschluss auf für die Zukunft günstige Finanzierungszinsen für den Eigenheimerwerb sichern.
- Ein weiterer wichtiger Vorteil dabei ist, dass Sie sich die staatliche Förderung der Riester-Rente sichern. Die Förderung beträgt durchschnittlich 35 Prozent.
- Schließen Sie einen Wohnriester-Bausparvertrag ab, zahlen Sie zunächst die Riester-Sparbeiträge in den Bausparvertrag ein. Dabei sind mindestens sieben Jahre vorgeschrieben. Sie erhalten außerdem neben der Riester-Zulage jährlich Zinsen auf dem Riester-Bausparvertrag gutgeschrieben.
Ausreichendes Guthaben sichert Zuteilungsreife
- Haben Sie ausreichend Guthaben auf Ihrem Riester-Bausparvertrag angespart, erhält der Vertrag die Zuteilungsreife zugesprochen. Damit können Sie über das angesparte Guthaben inklusive Zinsen und Zulagen beispielsweise zum Kauf eines Eigenheims verfügen.
- Zusätzlich erhalten Sie noch ein Bauspardarlehen ausgezahlt, um die Finanzierung zu komplettieren. Das aufgenommene Bauspardarlehen tilgen Sie, indem Sie weiter in den Riester-Bausparvertrag einzahlen. Die Riester-Förderung bleibt auch für diese Einzahlungen bestehen. Zur Tilgung des Bauspardarlehens bei voller Riester-Förderung haben Sie Zeit bis Erreichen des 68. Lebensjahres.
- Alternativ können Sie auf ein Bauspardarlehen verzichten und sich das angesparte Guthaben als lebenslange Rente auszahlen lassen.
Die Riester-Förderung kann fast jeder erhalten, wenn Sie, egal ob Arbeitnehmer, Auszubildender, Beamte, Soldaten oder Eltern in Elternzeit die Voraussetzungen erfüllen. Der Vorteil der Riester-Förderung besteht darin, dass es keine Einkommensgrenzen gibt.
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