Definition von Rezeptgebühren
Rezeptgebühren müssen vom Patienten direkt in der Apotheke gezahlt werden und unterliegen den nachstehenden Bestimmungen:
- Die Rezeptgebühr wird zwar von der Apotheke eingezogen, wird aber an die Krankenkassen weitergeleitet.
- Die Rezeptgebühren betragen 10 % des Arzneimittelpreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro.
- Nachdem es sich bei den Rezeptgebühren um einen Eigenanteil des Patienten handelt, können diese nur in bestimmten Fällen von der Krankenkasse erstattet werden.
- Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit, ein Medikament vom Apotheker zu verlangen, das teurer als das verschriebene Medikament ist. Dieses Medikament muss jedoch zuerst komplett vom Patienten bezahlt werden, kann aber nachträglich zur Erstattung bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Voraussetzungen zum Erstatten von Rezeptgebühren
Damit Sie Rezeptgebühren von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen, müssen die nachstehenden Voraussetzungen vorliegen:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen keine Rezeptgebühren bezahlen.
- Es wurde laut Gesetz die sogenannte Belastungsgrenze festgelegt, bis zu der Sie Rezeptgebühren bezahlen müssen. Diese liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens und bei 1 %, wenn Sie chronisch krank sind. Beispiel: Sie verdienen 30.000 Euro brutto pro Jahr und sind nicht chronisch krank. Dann müssen Sie bis zu 600 Euro pro Jahr an Rezeptgebühren bezahlen. Alles, was darüber hinaus anfällt, können Sie sich von Ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
So kann man sich die Rezeptgebühren erstatten lassen
- Normalerweise verläuft es so, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung der Rezeptgebühren stellen müssen, um in Zukunft keine Rezeptgebühr bezahlen zu müssen.
- Dies bedeutet, Sie müssen den Befreiungsantrag entweder dann stellen, wenn Sie die Belastungsgrenze erreicht haben oder bereits zu Anfang des Jahres wissen, dass die Belastungsgrenze überschritten wird, weil Sie ein zu geringes Einkommen haben (ist z. B. bei HartzIV-Empfängern oder Studenten der Fall).
- Alternativ können Sie am Anfang des Jahres der Krankenkasse den Betrag Ihrer Belastungsgrenze überweisen und sofort eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen.
- Sollten Sie Ihre Belastungsgrenze überschritten haben oder für Ihr minderjähriges Kind Rezeptgebühren bezahlt haben, dann können Sie die Quittung über diese Rezeptgebühren an Ihre Krankenkasse senden und um Erstattung bitten. Gleichzeitig müssen Sie anhand von Gehaltsabrechnungen oder einer Steuererklärung nachweisen können, dass Sie die Belastungsgrenze überschritten haben.
- Sollten Sie sich für ein teureres Medikament entschieden haben, dann müssen Sie zum Erstatten dieser Kosten ebenfalls die Rechnung bzw. Quittung der Apotheke an Ihre Krankenkasse senden und um Erstattung bitten.
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