Was Sie benötigen
- Ärtzliche Verordnung
Nicht nur gesundheitliche Schäden oder Fehlstellungen an den Füßen erfordern die Benutzung von Schuheinlagen. Mitunter können auch Rückenprobleme und Fehlstellungen der Hüften mit Einlagen in den Schuhen korrigiert werden. In der Regel werden die Schuheinlagen von der Krankenkasse erstattet.
So können Schuheinlagen von der Krankenkasse erstattet werden
- Grundsätzlich gilt, dass Krankenkassen die Schuheinlagen nur in dem Fall erstatten, falls eine medizinische Notwendigkeit besteht. Das heißt, es muss ein gesundheitliches Problem vorliegen, welches durch die Benutzung von Schuheinlagen gelindert werden kann.
- Falls Sie beispielsweise Senk- oder Spreizfüße haben und dadurch Schmerzen beim Gehen verspüren, kann Ihr Arzt Ihnen Schuheinlagen verschreiben. Das kann er aber nur dann machen, wenn dadurch die Schmerzen gelindert werden können.
- Mit der ärztlichen Verordnung müssen Sie dann zu einem orthopädischen Schuhmacher gehen und sich maßgerechte Schuheinlagen anfertigen lassen. Es kann aber sein, dass die Krankenkasse nicht die vollen Kosten übernimmt und Sie noch einen Anteil von 10 Euro aus eigener Tasche zahlen müssen.
- Sollten sich die Fehlstellungen Ihrer Füße im Laufe der Zeit nicht ändern, bekommen Sie einmal pro Jahr Schuheinlagen von der Krankenkasse erstattet. Treten Veränderungen auf, bekommen Sie natürlich auch mehrmals jährlich neue Einlagen.
- Falls Sie Schuheinlagen aus besonders hochwertigem Material wünschen, müssen Sie natürlich die entstehenden Mehrkosten selbst bezahlen.
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