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Rentenbescheid - so überprüfen Sie ihn auf Richtigkeit

Rentenbescheid professionell beim Rentenberater überprüfen lassen
Rentenbescheid professionell beim Rentenberater überprüfen lassen
Spätestens drei Monate vor Beginn der Altersrente sollte man einen entsprechenden Antrag stellen. Der Rentenversicherungsträger teilt seinem Versicherten in einem Rentenbescheid die Höhe der Rentenauszahlung mit. Ob der Rentenbescheid auch korrekt ist, kann man dabei nicht so einfach erkennen. Erst eine Überprüfung kann vor einer eventuell falsch berechneten Rente schützen.

Verbraucherschützer verweisen in regelmäßigen Abständen darauf, dass nahezu jeder dritte Bescheid, sehr oft bei der vorgezogenen Altersrente, der jedes Jahr ausgestellt wird, nicht korrekt ist. Das sollte für Rentenempfänger ein ausreichender Grund sein, den Bescheid zu überprüfen. 

Rentenbescheid - viele sind nicht fehlerfrei

Fehler in der Rentenberechnung führen in den meisten Fällen nicht zu Nachteilen für den Versicherungsträger. Vielmehr ist der versicherte Rentenempfänger der Betroffene. Selbst kleinste Fehler kosten ihn im Laufe der Zeit viel Geld. Dabei ist nicht allein die Rentenberechnung schuld an einer verminderten Rente. Das beginnt bereits bei der unzureichenden Beratung, wenn es um die Beantragung der Altersvorsorge vor dem regulären Rentenalter geht.

  • Rentenexperten von der Deutschen Rentenversicherung wissen um die Fehler, die sich trotz EDV in die Erstellung von Rentenbescheiden einschleichen. Bei jährlich rund 600.000 Rentenbescheiden kann allerhand passieren.
  • Die hauptsächliche Fehlerquelle ist die Dateneingabe. Alle für die Rentenberechnung relevanten Daten werden auf elektronischem Weg eingesammelt.
  • Daten melden Arbeitgeber, Krankenkassen, Arbeitsamt und Rehaträger. Schon ein Zahlendreher kann für die Rentenberechnung große Auswirkungen haben. Zu den typischen Fällen gehört das Vertauschen von 31 mit 13 oder 42 mit 24. Letztlich wird dadurch die Rentenhöhe verfälscht.
  • Rentenbescheide von Versicherten, die häufig ihren Arbeitgeber gewechselt haben, sind sehr anfällig für Fehler. Zu Unstimmigkeiten können auch längere Krankheits- oder Arbeitslosenzeiten führen.

Bei Verdacht auf Unstimmigkeit Widerspruch einlegen

  • Wer einen Rentenbescheid erhält, sollte diesen prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. Immerhin geht mehr als ein Drittel aller Widerspruchsverfahren zugunsten der Rentenempfänger aus.
  • Da viele Rentenbezieher ihren Rentenbescheid so, wie sie ihn erhalten, akzeptieren, ist die Dunkelziffer fehlerhafter Bescheide hoch.  
  • Man muss mit einer Prüfung von Rentenunterlagen nicht bis zum Rentenbescheid warten. Rentenversicherte erhalten ab einem Alter von 27 Jahren regelmäßig per Post eine Renteninformation (alle drei Jahre ab dem 54. Lebensjahr). Wer in der Renteninformation bereits Fehler feststellt, hat genug Zeit, eine Änderung herbeizuführen.

Der zu Rentenbeginn zugesandte seitenlange Rentenbescheid ist nicht immer sehr einfach zu verstehen. Dennoch sollte man sich den Versicherungsverlauf und Fehlzeiten (Arbeitslosigkeit oder Studium) genauer anschauen. Ein Rentenberater kann bei der Prüfung gegen ein Entgelt wirksam helfen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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