Wie Sie Rentenbeiträge für pflegende Angehörige erhalten können
Wenn ein Mensch schon nicht mehr aus eigener Kraft seine notwendigsten Arbeiten verrichten kann, benötigt er Hilfe. Für solche Fälle tritt die gesetzliche Pflegeversicherung ein, damit wenigstens seine grundsätzlichen Bedürfnisse gesichert sind. Wenn Sie jedoch einen gewissen Teil dieser Pflege zeitlich übernehmen können, steht Ihnen auch das entsprechende Pflegegeld anteilmäßig zu.
- Üben Sie die gesamte Pflege Ihres Angehörigen über die gesamte Zeit aus, so stehen Ihnen ab einer gewissen Pflegestufe Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zu. Das Pflegegeld in den einzelnen Stufen beträgt seit Januar 2011 in der Pflegestufe 1 = 225,- Euro oder 440,- Euro an Sachleistungen, Pflegestufe 2 = 430,- Euro bzw. 1040,- Euro Sachleistungen und in Pflegestufe 3 = 685,- Euro oder 10510,- Euro für Sachleistungen.
- Dieses Geld wird durch die gesetzliche Pflegeversicherung an die zu pflegende Person ausbezahlt. Diese muss dann das Pflegegeld an Sie weiterleiten. Besteht eine vollstationäre Pflege, so wird das erhöhte Pflegegeld an das betreffende Unternehmen ausgezahlt. Unter Umständen gibt es auch eine Kombination aus privater häuslicher Pflege und einer teilweisen Betreuung durch den Pflegedienst. Dann müssen Sie für Ihren Angehörigen zunächst in Vorleistung treten, und nach Erhalt der Rechnung müssen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Zuteilung des Differenzbetrages zwischen dem bereits erhaltenen Pflegegeld und dem Pflegegeld für Sachleistungen stellen.
- Ab der Pflegestufe 2 haben Sie als pflegende Person nach § 37 SGB XI Anspruch auf Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Dabei geht die Deutsche Rentenversicherung davon aus, dass Sie für Ihre geleistete Arbeit an der zu pflegenden Person Anspruch haben auf ein bestimmtes Einkommen. Bei der Pflegestufe 2 beispielsweise würden Sie für einen wöchentlichen Pflegeaufwand von 21 Stunden einen monatlichen Verdienst von 2450,- Euro bekommen. Davon werden 56,333% dieses Betrages, also 1306,66 Euro an Rentenbeiträgen, für Sie in die Rentenversicherung eingetragen. Sie müssen allerdings bei der zuständigen Rentenkasse einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen.
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