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Pflegestufe 1 - Geld für die Pflege beantragen Sie so

Inhaltsverzeichnis

Wenn Sie pflegebedürftig sind, erhalten Sie Pflegegeld.
Wenn Sie pflegebedürftig sind, erhalten Sie Pflegegeld.
Laut Gesetz ist jeder verpflichtet, eine Pflegeversicherung haben, die im Fall einer Pflegebedürfigkeit, z. B. im Alter, für die Kosten der Pflege aufkommt. Wie beantragen Sie Pflegestufe 1? Wie viel Geld bekommen Sie für die Pflege?

Was Sie benötigen

  • ärztliche Gutachten
  • Pflegetagebuch

So können Sie Pflegestufe 1 beantragen 

  • Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr alles selber machen? Brauchen Sie Hilfe im Haushalt oder bei der Körperpflege? Beantragen Sie Pflegestufe 1.
  • Man unterscheidet drei Pflegestufen. Pflegestufe 1 kommt für Menschen infrage, die noch ziemlich viel selber machen können und nur wenig Hilfe brauchen.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. Er kann Ihnen beim Beantragen der Pflegestufe helfen. Ohne medizinische Befunde, die Ihnen eine Pflegebedürftigkeit bescheinigen, haben Sie keine Chance auf Pflegestufe 1 und das Geld für die Pflegekraft.
  • Nachdem Sie den Antrag samt medizinischen Befunden eingereicht haben, erhalten Sie einen Gutachtertermin mitgeteilt; ein Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause, um Ihre Pflegebedürftigkeit zu beurteilen. Von diesem Gutachter hängt es ab, ob Sie Pflegestufe 1 bekommen, oder nicht. Wenn Sie selbst jemanden haben, der Ihre Pflege übernimmt, z. B. Familienangehörige, sollte diese Person beim Gutachtertermin anwesend sein.
  • Voraussetzung für Pflegestufe 1 ist, dass Sie täglich mindestens 90 Minuten Hilfe benötigen; davon müssen 45 Minuten für die Grundpflege verwendet werden.
  • Besprechen Sie mit Ihrer privaten Pflegekraft, bei welchen Tätigkeiten Sie täglich 90 Minuten Hilfe benötigen.
  • Am besten führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie angeben, wobei Sie Hilfe benötigen und wie viele Minuten das dauert; z. B. Haare waschen 15 Minuten usw.

Wie viel Geld die Pflegeversicherung für häusliche Pflege zahlt

  • Wenn Sie von privat gepflegt werden, erhalten Sie bei Pflegestufe 1 monatlich 235 Euro Pflegegeld.
  • Wenn Sie dagegen von einer Pflegeeinrichtung, z. B. von einer Diakonie, gepflegt werden, gibt es bei Pflegestufe 1450 Euro im Monat.
  • Die Berufspfleger rechnen direkt mit der Pflegeversicherung ab; alle Pflegetätigkeiten werden aufgelistet und müssen vor der Abrechnung von Ihnen unterschrieben werden.
  • Falls die monatlichen Pflegekosten unter 450 Euro liegen, bekommen Sie den Differenzbetrag ausbezahlt und können sich davon z. B. eine Putzfrau leisten.
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