Alle Kategorien
Suche

Rentenalter bei Frauen - so erfahren Sie Ihr Renteneintrittsalter

Inhaltsverzeichnis

Rente ist für Frauen ab 60 möglich.
Rente ist für Frauen ab 60 möglich.
Die Regelaltersgrenze beträgt 65 Jahre und wird für Jüngere schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Bei Frauen kann das Rentenalter vorzeitig erreicht werden, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Informieren Sie sich an kompetenter Stelle.

Es ist nicht unbedingt einfach, das richtige Rentenalter zu bestimmen. Ständig gibt es Veränderungen, außerdem gelten für bestimmte Personen, so auch Frauen, teilweise Sonderregelungen.

Das Rentenalter wird schrittweise angehoben

  • Um Ihr Rentenalter zuverlässig zu bestimmen, sollten Sie eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen und sich dort sozusagen an der Quelle beraten lassen. Der Sachbearbeiter kann über seinen Computer direkt Einblick in Ihr Rentenkonto nehmen.
  • Gegebenenfalls sollten Sie eine Kontenklärung vornehmen lassen, soweit bestimmte Berufszeiten in Ihrem Rentenverlauf noch nicht berücksichtigt sind (Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit, Berufsausbildung). Die Anrechnung dieser Zeiten kann wichtig sein, wenn es um die Bestimmung Ihres Rentenalters geht.
  • Außerdem erhalten Sie ab dem 27. Lebensjahr jedes Jahr eine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung. Darin finden Sie Hinweise über die zu erwartende Altersrente und Angaben über Ihr voraussichtliches Renteneintrittsalter.

Diese Altersgrenzen sind maßgebend

  • Ansonsten gehen Sie zunächst grundsätzlich davon aus, dass Sie die Altersrente ohne Abschläge ab dem 65. Lebensjahr erhalten, wenn Sie vor 1947 geboren sind.
  • Sind Sie zwischen 1947 und 1963 geboren, wird Ihr Renteneintrittsalter stufenweise angehoben und liegt für Geburtenjahrgänge ab 1964 bei 67 Lebensjahren.

Frauen können früher in Rente gehen

  • Für Frauen gibt es eine Ausnahme. Wenn Sie vor 1952 geboren sind und nach Ihrem 40. Lebensjahr mindestens zehn Jahre versicherungspflichtig gearbeitet und zudem eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren erfüllt haben, dürfen Sie ab dem 60. Lebensjahr in Altersrente gehen.
  • Allerdings müssen Sie dann einen Rentenabschlag von immerhin 18 % in Kauf nehmen. Möchten Sie diesen Abschlag vermeiden, müssen Sie mindestens bis zum 65. Lebensjahr warten.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
Teilen: