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Rente und Zuschuss - Hinweise

Sie können einen Antrag auf den Zuschuss zur Rente als Grundsicherung stellen.
Sie können einen Antrag auf den Zuschuss zur Rente als Grundsicherung stellen.
Viele Arbeitnehmer, die in Rente gehen haben das Problem, dass Sie von der Altersvorsorge nicht leben können. Bisher gibt es keine gesetzlich fixierte Mindestaltersvorsorge. Sie können unter gewissen Voraussetzungen einen Antrag auf einen Zuschuss stellen.

Der Zuschuss zur Rente als Grundsicherung

  • Wer lediglich eine sehr geringe Altersvorsorge erhält, der kann zusätzlich einen Zuschuss im Rahmen der Grundsicherung beantragen. Einen Anspruch auf die Leistung haben hilfebedürftige Bürger, die älter als 65 bzw. 67 Jahre sind, je nachdem ab wann sie die Rente beziehen. Beachten Sie, dass auch Personen ab 18 Jahre einen Anspruch haben, die voll erwerbsgemindert sind und den Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Eine Person ist dann voll erwerbsgemindert, wenn sie aus medizinischen Gründen täglich nicht mindestens drei Stunden lang arbeiten kann.
  • Sie erhalten die Zuschussleistung, wenn die tatsächliche Bedürftigkeit ermittelt wird. Hierzu wird Ihr eigenes Vermögen und Ihre Einkünfte aus Kapitalerträgen anspruchsmindert hinzugerechnet.
  • Vorausgesetzt ist darüber hinaus auch, dass Sie keine Unterstützung im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder in den vergangenen 10 Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich verursacht haben. Ist dies doch der Fall, haben Sie leider keinen Anspruch auf die Grundsicherung.  

Berechnung der Höhe des Zuschusses

  • Die Höhe des Zuschusses zur Rente berechnet sich nach dem Regelbedarf und der angesetzten Miet- und Heizkosten, die Sie aufwenden müssen. Der Staat kommt dann auch für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und Ihren Mehrbedarf auf.
  • Sie sollten wissen, dass der Regelsatz für alleinstehende Personen im Monat 359 Euro beträgt. Dies gilt auch für Sie, wenn Sie Haushaltsvorstand sind. Die Angehörigen Ihres Haushaltes erhalten dann 80 Prozent von dem Regelsatz. In Summe macht dies dann 287 Euro.
  • Wer als Antragssteller mit dem Ehepartner oder Lebenspartner zusammen lebt, erhält für beide Personen den Mischregelsatz. Dieser beträgt 90% von dem Regelsatz des Haushaltsvorstandes. Dies macht dann 323 Euro.
  • Sie können diese Leistung der Grundsicherung vorerst für 12 zwölf Monate erhalten. Im Anschluss stellen Sie dann einen Folgeantrag. Dann wird Ihre Bedürftigkeit neu überprüft.  Sie können den Antrag beim Sozialamt, bzw. beim Grundsicherungsamt stellen. Informieren Sie sich im zuständigen Landratsamt über die nötigen Formalitäten.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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