In Deutschland ist die Absicherung des Existenzminimums für Rentner und Erwerbsunfähige Teil des sozialen Sicherungssystems. Die Höhe und der Umfang der Leistungen der Grundsicherung sind vergleichbar mit der Sozialhilfe.
Anspruch auf Grundsicherung - Altersrentner und Bezieher von EU-Rente
- Auch wenn Freibeträge für persönliches Vermögen im Rahmen der Grundsicherung höher ausfallen, eigenes Einkommen und Vermögen werden bis auf bestimmtes Schonvermögen angerechnet. Grundsicherungsleistungen können alle Menschen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Deutschland erhalten.
- Voraussetzung dafür ist zum einen, dass sie das 65. Lebensjahr vollendet haben oder eine EU-Vollrente (aus medizinischen Gründen dauernd voll erwerbsgemindert) beziehen. Die andere Voraussetzung ist ein Einkommen und Vermögen, welches nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt ausreichend bestreiten zu können.
- Nicht leistungsberechtigt sind jene hilfebedürftigen Personen, denen zu Recht der Vorwurf gemacht wird, ihre Bedürftigkeit mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit selbst herbeigeführt zu haben.
Wie Vermögen von Grundsicherungsberechtigten geschützt ist
- Wer eine EU-Rente erhält und Grundsicherung beantragt, muss nicht befürchten, dass alle Einkünfte bedarfsmindernd auf Leistungen angerechnet werden. Darunter fällt beispielsweise ein eventuelles Pflegegeld, Kindergeld, Blindengeld oder Grundleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.
- Neben dem Einkommen müssen grundsätzlich verwertbare Vermögen zur Deckung des Grundsicherungsbedarfs eingesetzt werden. Die Bedürftigkeitsprüfung erlaubt ein gewisses Schonvermögen. Bestimmte Teile des Vermögens werden somit vom Gesetzgeber geschützt.
- Grundsicherungsleistungen erhalten Sie beispielsweise selbst dann, wenn Sie ein angemessenes Hausgrundstück selbst bewohnen. Geschützt sind Bargeld oder sonstige Geldwerte (zum Beispiel Konto- oder Sparguthaben) bis maximal 2.600 Euro (Stand 2012).
Grundsicherungsbedarf muss Einkommen und Vermögen übersteigen
Bei Rente im Alter oder EU-Rente entspricht die maximal mögliche Hilfe der Grundsicherung der Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt).
- Die Grundsicherung beinhaltet den für den Antragsberechtigten anwendbaren Regelsatz der Sozialhilfe. Hinzu kommen angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
- Das Sozialgesetzbuch sieht in Ausnahmefällen einen Mehrbedarfszuschlag sowie einmalige Leistungen vor.
- Von diesem Grundsicherungsbedarf zieht man eigenes Einkommen und Vermögen ab. Die ermittelte Differenz ist der Betrag, der als Grundsicherung ausgezahlt wird.
Einmal gewährte Grundsicherungsleistungen werden jährlich überprüft. Übersteigen Einkommen und Vermögen zu irgendeinem Zeitpunkt den Bedarf, endet spätestens zum Endtermin jeglicher Anspruch auf eine Grundsicherungsleistung.
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