Was Sie benötigen
- Erkrankung
- Arzt
Vielleicht haben Sie einen stark belastenden Beruf ausgeübt und sind körperlich oder physisch bereits so erkrankt, dass für Sie die Frührente eine Option darstellt.
So prüfen Sie die Frührente-Voraussetzungen
- Sie müssen nicht unbedingt körperlich erkrankt sein, auch psychische Erkrankungen können Sie berechtigen, die Voraussetzungen für die Frührente zu beantragen. Die Frührente kann Ihnen nur eingeräumt werden, wenn Sie ganz besondere Voraussetzungen erfüllen, prüfen Sie dies in aller Ruhe durch und berechnen Sie, ob es sich für Sie lohnen kann, in Frührente zu gehen.
- Bei vielen Berufen ist es recht schwierig, sie bis zum gesetzlichen Rentenalter auszuüben, ohne körperliche Beeinträchtigungen davon zu tragen. Beispielsweise der Bergbau oder Bauarbeiten führen häufig zu körperlichen Erkrankungen.
- Haben Sie körperliche oder physische Beeinträchtigungen, sollten Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen. Sprechen Sie mit dem Arzt über die Frührente. Befindet er Sie als unfähig, Ihren Beruf weiterhin in Vollzeit auszuüben, wird er Sie zum medizinischen Dienst schicken. Dort wird ein Gutachten über Ihre Erwerbsfähigkeit ausgestellt.
- Sie müssen hierzu nicht jahrelang erkrankt sein, es kann auch ein unvorhergesehenes Ereignis eintreten, das Sie erwerbsunfähig macht.
- Wenn Sie im Alter von über 50 Jahren berufsunfähig werden, ist es grundsätzlich beinahe unmöglich, einen gleichwertigen Beruf zu finden. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er für solche Fälle eine Betriebsrente eingerichtet hat. Dies würde dann dazu führen, dass für Sie eine Sonderregelung eintritt, nach der Sie bis zum vollendeten 58. Lebensjahr Arbeitslosengeld bekommen und danach die Frührente eintritt. Sie erhalten allerdings Ihre gesamten Nettobezüge bis dahin, da die Betriebsrente den fehlenden Betrag ergänzt.
- Anderenfalls könnten Sie auch in Frührente gehen, wenn Sie monatliche Abschläge in Kauf nehmen. Jeder Monat, der vor Ihrem gesetzlichen Alter Rente ist, würde dann mit 0,3 % angerechnet werden. Gehen Sie folglich ein Jahr vor Ihrer gesetzlichen Rente in die Frührente, erhalten Sie insgesamt 3,6 % weniger Rentenzahlung, als Sie bekommen würden, wenn Sie erst später in Rente gingen.
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