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Renovierung bei Einzug - was Sie dabei beachten sollten

Renovierung bei Einzug bedeutet eigene Ideen einzubringen.
Renovierung bei Einzug bedeutet eigene Ideen einzubringen.
Ein besonders heikles Thema bei einer Mietwohnung oder einem gemieteten Haus ist immer die Renovierung. Hier kommt es zumeist zu Streitigkeiten, weil sich Mieter und Vermieter nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können. Die Klauseln in vielen Mietverträgen zu diesem Thema, sind recht unterschiedlich. Beim Thema Renovierung bei Einzug sollte einiges beachtet werden.

Was Sie benötigen

  • Eine neue Mietwohnung

Bei Miete und Renovierung haben die Gerichte einiges zu tun. Da in diesem Bereich die Rechtssprechung nicht immer ganz eindeutig ist, kommt es zwischen Mieter und Vermieter meist zu unterschiedlichen Auffassungen. Wenn sich beide Parteien jedoch im Vorfeld gerade über dieses Thema gründlich unterhalten, kann es trotzdem eine für beide Seiten akzeptable Lösung geben.

Renovierung bei Einzug - hier ist Verhandlungsgeschick gefragt

  1. Im Mietvertrag eingesetzte Renovierungszyklen wurden von den Gerichten schon mehrfach gekippt. Dennoch können sich die Parteien zumeist nicht einigen, wenn es um dieses Thema geht.
  2. Eine sinnvolle Alternative ist die Renovierung bei Einzug. Dies bedeutet, dass der Mieter die Wohnung oder das Haus in eigener Regie komplett renoviert.
  3. Vermieter verbinden dies jedoch zumeist mit Bedingungen, wie zum Beispiel die Renovierungszyklen zu verlängern. Zum anderen versuchen Sie teilweise sich ihren eigenen Verpflichtungen oder der der Vormieter zu entziehen.
  4. Andere Vermieter bieten an, dass der neue Mieter die Renovierung bei Einzug übernimmt, beim Auszug jedoch nichts mehr zu machen hat. Hier sollten Sie sich das Objekt genau ansehen. Handelt es sich um eine stark heruntergekommene Unterkunft, so wären Sie schlecht beraten, dieses Angebot anzunehmen. Denn hier können einige Kosten bereits vor Einzug auf Sie zukommen, die sich vielleicht später kaum amortisieren.
  5. Ist das Objekt jedoch in einem zwar renovierungsbedürftigen, aber dennoch annehmbaren Zustand, ist dieser Deal sogar sehr zu empfehlen.
  6. Sprechen Sie mit dem neuen Vermieter und versuchen Sie hier für sich günstige Klauseln in den Mietvertrag hineinzubekommen.
  7. Der Idealfall sieht dann so aus, dass Sie bei Einzug die Renovierung übernehmen, es allerdings im Vertrag dann keine festen Renovierungszyklen gibt und Sie bei Auszug keine Renovierung vornehmen müssen.
  8. Dies bedeutet für Sie jedoch trotzdem, dass Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus dann in einem ordnungsgemäßen Zustand halten müssen. Sollte ein solcher Vertrag zustande kommen und alle Regeln eingehalten werden, kommen beide Parteien bestimmt gut miteinander aus.
helpster.de Autor:in
Jürgen Hemminger
Jürgen HemmingerJürgen hat Innenarchitektur studiert und kennt sich daher mit Wohnen und Einrichten bestens aus. Passend dazu interessiert er sich fürs Heimwerken, da er sehr viele Dinge in Haus und Garten in Eigenregie hergestellt, renoviert und saniert hat.
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