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Reklamation: Möbel reklamieren - darauf sollten Sie achten

Sie haben bei mangelhaften Möbel ein Recht auf Reklamation.
Sie haben bei mangelhaften Möbel ein Recht auf Reklamation.
Wer Möbel kauft und zu Hause nach dem Aufbau feststellt, dass die Schranktür sich nicht schließen lässt oder der Regalboden nicht in das Regal passt, kann die Ware zur Reklamation geben. Nehmen Sie Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte in Anspruch.

So funktioniert die Reklamation von Möbeln

  • Die Reklamation bei Möbeln ist ganz einfach, wenn die Ware einen Sachmangel hat.
  • Ist dies der Fall, so haben Sie zwei Jahre lang nach dem Kauf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  • In dem ersten halben Jahr müssen Sie nicht einmal beweisen, dass das Stück von Anfang an mangelhaft war. In dieser Zeit gilt die gesetzliche Vermutung zu Ihren Gunsten und Sie können sich an den Verkäufer bzw. an den Händler wenden.
  • Nach diesem halben Jahr ist die Beweislast umgekehrt. Sie müssen dann nachweisen, dass Sie das Stück nicht kaputtgemacht haben. Vielleicht lag ja ein Materialfehler vor. Wenden Sie sich auch dann unbedingt an den Verkäufer bzw. Hersteller.
  • Bewahren Sie immer einen Kaufbeleg auf. Dies ist bestenfalls die Quittung, kann aber auch ein Zeuge sein, der bei dem Kauf bei Ihnen war.
  • Sie können bei der Reklamation einer mangelhaften Sache die Nachbesserung verlangen. Der Verkäufer kann die Sache dann reparieren lassen. Taucht der Mangel dann erneut auf, so kann der Verkäufer ein weiteres Mal nachbessern und danach können Sie vom Kauf zurücktreten oder den Preis mindern.
  • Im Falle eines erklärten Rücktritts ist der Kauf zurück abzuwickeln. Sie erhalten den Kaufpreis zurück und der Verkäufer die Ware.

Ihr Recht auf Widerruf beim Möbelkauf im Internet

  • Kaufen Sie die Möbel im Internet, so haben Sie ein Recht, den Kauf zu widerrufen. Diese Art der Reklamation ist sehr einfach umzusetzen.
  • Sie erklären dann innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Kauf, dass Sie ihn widerrufen wollen. Dies können Sie schriftlich tun oder Sie können es konkludent erklären, indem Sie die Ware zurücksenden.
  • Beachten Sie, dass der Verkäufer dann die Versandkosten für die Rücksendung zu tragen hat.
  • Sie müssen keinen Grund erklären. Sie haben ein Recht auf Widerruf, da es schwierig ist, sich im Internet einen Eindruck von der Ware zu verschaffen. Dieses Recht gilt für alle Fernabsatzverträge.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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