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Reisepass abgelaufen - was nun, wenn Sie schon am Flughafen stehen

Einreisebestimmungen können sehr unterschiedlich sein.
Einreisebestimmungen können sehr unterschiedlich sein.
Die Koffer sind abgegeben, genügend Lesestoff für den Flug besorgt, und dann kurz vor dem Check-in noch zufällig einen Blick in den Reisepass geworfen - dumm nur, wenn Sie dabei feststellen müssen, dass er längst abgelaufen ist. Was nun, werden Sie sich vielleicht fragen. Ihren Urlaub müssen Sie deshalb jedoch nicht unbedingt abbrechen, noch bevor er richtig begonnen hat.

In der Hektik der Reisevorbereitungen kann es schon einmal passieren, dass eigentlich Wichtiges übersehen wird - wenn Sie erst am Flughafen feststellen, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist, können Sie sich unter Umständen allerdings bestimmte Reisedokumente ausstellen lassen.

Reiseausweis als Ersatz für den Reisepass

  • Da Sie nicht der Erste sind, dem das passiert, sind Fluggesellschaften und die Bundespolizei als Grenzbehörde darauf eingestellt, dass Flugreisende plötzlich ohne gültige Reisepässe vor Ihnen stehen.
  • Sie sollten sich daher am Flughafen schnellstmöglich an die Bundespolizei wenden, wenn Sie feststellen, dass Ihr Reisepass bereits abgelaufen ist und Sie überlegen: was nun?
  • Wenn Sie deutscher Staatsbürger sind, kann Ihnen die Bundespolizei meist einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen, für den Sie eine Gebühr von 8 Euro entrichten müssen.
  • Die Verwendung der Ersatzpapiere erfolgt allerdings auf eigenes Risiko, d. h., Sie können nicht automatisch davon ausgehen, dass das Einreiseland die Ersatzpapiere auch anerkennt.
  • Auf einer Liste der Bundespolizei können Sie nachsehen, ob Ihr Einreiseland unter den Ländern ist, die die Ersatzpapiere akzeptieren (zum Teil nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis).  

Notreiseausweis bei abgelaufenen Reisedokumenten

  • Wenn Sie nicht deutscher Staatsangehöriger sind, dann kann Ihnen die Bundespolizei am Flughafen unter Umständen einen sog. Notreiseausweis ausstellen.
  • Hierfür müssen Sie eine Gebühr von 25 Euro entrichten.
  • Reiseausweis und Notreiseausweis werden grundsätzlich nur für die Dauer der Reise ausgestellt, für den Reiseausweis gilt dabei eine Höchstgeltungsdauer von drei Monaten, für den Notreiseausweis eine Höchstgeltungsdauer von einem Monat.
  • In jedem Fall ist Voraussetzung für die Ausstellung eines der beiden Dokumente, dass Sie Ihre Identität glaubhaft machen können. Wenn Sie überhaupt kein Reisedokument oder einen Ausweis mit Lichtbild dabei haben, könnte dies schwierig werden und Sie werden sich zu Recht fragen: was nun?

Wenn Sie mit abgelaufenem Reisepass am Flughafen stehen, müssen Sie - je nach Reiseziel - Ihre Urlaubsträume nicht gleich wieder begraben. Wenn Ihnen ein Reiseausweis oder Notreiseausweis ausgestellt werden kann, können Sie damit auf dem Rückweg zudem wieder einreisen.  

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