Ohne Reisepass in den Urlaub fliegen
- Wenn Sie am Flughafen feststellen, dass Sie Ihren Reisepass vergessen haben oder er abgelaufen ist, dann prüfen Sie zunächst, in welches Land Sie fliegen. Wenn Sie innerhalb der EU verreisen, dann brauchen Sie Ihren Reisepass überhaupt nicht. Sie können hier frei reisen und müssen keinen Reisepass beim Reisen mit sich führen.
- Es gibt auch Länder, zum Beispiel die Schweiz, mit denen Deutschland ein bilaterales Abkommen, also einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat. Dieser ermächtigt Sie, mit Ihrem Personalausweis einzureisen. Der Personalausweis darf dann sogar bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Selbst hier sind Sie also auf der sicheren Seite.
Reisen in andere ferne Länder
- Wenn Sie in andere Länder, wie die Türkei oder auf andere Kontinente, also zum Beispiel in die USA oder nach Asien fliegen, dann brauchen Sie Ihren Reisepass immer. Aber auch hier gibt es möglicherweise noch eine Lösung. Gehen Sie zum Bundesgrenzschutz, der auf den großen Flughäfen wie Frankfurt oder München immer rund um die Uhr vertreten ist. Ansonsten fragen Sie bei der Polizei oder im Fall des Falles bei der Information des Flughafens nach.
- Es besteht die Möglichkeit, sich einen vorübergehenden Reisepass ausstellen zu lassen. Dieser sieht ähnlich aus wie ein originaler Reisepass und kann schnell, also binnen weniger Minuten durch die Beamten erstellt werden. Dazu benötigen Sie nur einen Identifikationsnachweis.
- Jedoch sollten Sie sich vor Ort informieren, ob der vorübergehende Reisepass vom Einreiseland wirklich akzeptiert wird. Denn wenn eine Visumspflicht besteht, wird oft auch ein „echter“ Reisepass verlangt.
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