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Reisepass erneuern - so geht's

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Sie müssen Ihren Reisepass erneuern, doch was müssen Sie hierbei beachten?
Sie müssen Ihren Reisepass erneuern, doch was müssen Sie hierbei beachten?
Im Sommer ist es mal wieder so weit – der heiß ersehnte Urlaub steht vor der Tür. Bei der Reiseplanung stellt man jedoch erschrocken fest, dass der Reisepass abgelaufen ist und erneuert werden muss. Jetzt hilft es nur noch, mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild zum Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes zu gehen, um eine Verlängerung des Reisepasses zu beantragen.

Was Sie benötigen

  • alter Reisepass bzw. Personalausweis
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • Geld für Gebühren
  • ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde

Der Nutzen eines Reisepasses

Ein Reisepass wird notwendig, wenn Sie als Deutscher aus der Bundesrepublik Deutschland über die Auslandsgrenzen ausreisen möchten. Es existieren jedoch Sonderregelungen, wie das Schengener Abkommen zwischen einzelnen EU-Staaten, bei denen der Personalausweis zur Ausreise ausreicht. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Gastlandes, über diese können Sie sich zum Beispiel auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes informieren.

    Richtlinien bei der Verlängerung eines Reisepasses

    • Für die Erneuerung Ihres Reisepasses müssen Sie unbedingt persönlich zum Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes gehen. In Ausnahmefällen können Reisepässe auch am Nebenwohnsitz ausgestellt werden. Hierzu wird jedoch die Zustimmung der Hauptwohnsitzbehörde erforderlich und die Gebühren für die Ausstellung verdoppeln sich.
    • Grundsätzlich gilt, dass für die Antragstellung eines neuen oder vorläufigen Reisepasses kein Formblatt erforderlich ist. Sie müssen zur Antragstellung lediglich Ihren alten Reisepass oder einen Personalausweis mitbringen sowie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild.
    • Biometrische Passbilder können Sie bei fast allen Fotografen machen lassen. Akzeptiert werden von Ausweisbehörden schwarz-weiße oder farbige Lichtbilder in der Größe von 45 x 35 mm im Hochformat. Die Gesichtsgröße beträgt hierbei 32 - 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz. Außerdem dürfen Sie keine Kopfbedeckung tragen und es muss sich um eine Frontalansicht handeln. Weitere Informationen über biometrietaugliche Lichtbilder erhalten Sie auch über die Internetseite der Bundesdruckerei in Berlin unter www.bundesdruckerei.de.
    • Sie müssen persönlich bei Ihrer Behörde vorsprechen, da ihre eigenhändige Unterschrift für die Antragstellung erforderlich ist. Darüber hinaus werden von Ihnen Fingerabdrücke abgenommen.
    • Wenn Sie erstmalig nach einem Umzug Ihren Reisepass an Ihrem neuen Hauptwohnsitz erneuern lassen möchten, bedenken Sie zudem, dass Sie zusätzlich eine Geburts- oder Heiratsurkunde zur Antragstellung mitnehmen.
    • Die städtischen Behörden sind laut Gesetz dazu verpflichtet Ihren alten oder vorläufigen Reisepass einzuziehen. Nach Wunsch können Sie sich diesen jedoch entwerten lassen und im Anschluss als Andenken mit nach Hause nehmen.
    • Zur Abholung des neuen Reisepasses müssen Sie nicht unbedingt persönlich erscheinen. Sie werden nach Fertigstellung des Reisepasses von Ihrem Einwohnermeldeamt schriftlich benachrichtigt, und können eine von Ihnen beauftragte Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen.
    • Bedenken Sie bitte für den Fall, dass Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen, dass dieser nicht von allen Staaten gleichermaßen anerkannt wird. Daher informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Reiseveranstalter, einer zuständigen Botschaft oder einem Konsulat Ihres Reiselandes.

    Kosten, Gültigkeit und Bearbeitungszeitraum bei der Erneuerung Ihres Reisepasses

    • Der Reisepass kostet für unter 24-Jährige derzeit 37,50 Euro und ist sechs Jahre gültig. Im Anschluss kostet der Reisepass für Erwachsene 59,00 Euro und besitzt zehn Jahre Gültigkeit. Einen vorläufigen Reisepass erhalten Sie für 26,00 Euro und ist ein Jahr gültig. Die Gebühren müssen Sie direkt bei der Antragstellung entrichten.
    • Darüber hinaus können Sie sich auf Wunsch zwei Varianten des üblichen Reisepasses ausstellen lassen. Zum einen den sogenannten Bürgerpass, geeignet für Vielreisende, mit 48 zusätzlichen Seiten, statt den herkömmlichen 32 Seiten, zum anderen einen Expresspass, bei dem Ihr Reisepass innerhalb von vier Tagen ausgestellt wird. Hierdurch entstehen für Sie jedoch Mehrkosten. Der Bürgerpass ist für eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 22,00 Euro und der Expresspass für einen Aufpreis von 32,00 Euro zur bisherigen Passgebühr zu erhalten.
    • Da die Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt werden, richtet sich die Bearbeitungsdauer nach deren Auftragslage. In der Regel können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von vier Wochen rechnen.
    • Ein vorläufiger Reisepass wird üblicherweise sofort ausgestellt.
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