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Qualifizierter Gesetzesvorbehalt - eine einfache Erklärung des Begriffs

Inhaltsverzeichnis

Gesetzesvorbehalte schränken Grundrechte ein.
Gesetzesvorbehalte schränken Grundrechte ein.
Das Grundgesetz benennt die Grundrechte der Bürger. In der Ausübung eines Grundrechts müssen aber auch Grenzen berücksichtigt werden, die sich aus dem Persönlichkeitsrecht anderer Menschen oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ergeben. Der Staat darf für bestimmte Grundrechte Grenzen nur dort ziehen, wo ein qualifizierter Gesetzesvorbehalt dieses erlaubt.

Das Grundgesetz bezeichnet in den Artikeln 1-17 die Grundrechte der Bürger. Nicht jedes Grundrecht gilt grenzenlos. Die persönliche Freiheit eines jeden einzelnen Bürgers endet dort, wo die persönliche Freiheit eines anderen Bürgers beginnt. Es ist Aufgabe des Staates, Grenzen vorzugeben.

Die Menschenwürde gilt bedingungslos

  • Die Grundrechte im Grundgesetz haben unterschiedliche Qualitäten. So gibt es absolute und relative Grundrechte. Ein absolutes Grundrecht ist das Grundrecht der Menschenwürde. In Art. 1 GG heißt es: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". An diesem Grundrecht gibt es nichts einzuschränken. Es gilt ohne jeden Vorbehalt.
  • Ein Grundrecht relativer Art findet sich in Art. 2 GG: Danach hat jeder Bürger das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Dieses Persönlichkeitsrecht relativiert sich aber dadurch, dass er bei der Ausübung seines Persönlichkeitsrechts die Rechte anderer nicht verletzen und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen darf.

Gesetzesvorbehalt zeigt Grenzen des Grundrechts auf

  • Diese Einschränkungen verstehen sich von selbst. Darüber hinaus gibt es Grundrechte, in denen es Aufgabe des Staates ist, ausdrücklich Grenzen aufzuzeigen. Diese Grundrechte enthalten einen Gesetzesvorbehalt. So heißt es in Art. 2 II GG: "Die Freiheit der Person des unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden".
  • In diesem Fall enthält das Gesetz einen einfachen allgemeinen Gesetzesvorbehalt. Das Grundgesetz sagt nur pauschal, dass die Freiheit des Einzelnen eingeschränkt werden kann. Diese Einschränkungen finden sich sodann im Strafgesetzbuch oder den Polizeigesetzen der Länder.

Je relativer das Grundrecht, desto qualifizierter die Einschränkung

  • Ferner gibt es Grundrechte, in denen eine pauschale Einschränkung zu ungenau wäre. Im jeweiligen Grundrecht findet sich ein qualifizierter Gesetzesvorbehalt. Dieser  umschreibt Voraussetzungen, Zweck, Inhalt oder Form, unter denen ein Grundrecht eingeschränkt werden kann.
  • Ein solcher qualifizierter Gesetzesvorbehalt findet sich in Art. 11 GG. Danach genießen alle Deutschen Freizügigkeit. Jeder darf sich im Bundesgebiet frei bewegen. Dieses Grundrecht darf durch ein Gesetz eingeschränkt werden, sofern die im Folgenden im Detail genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
  • So ist nach Art. 11 II GG eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Bürger erlaubt, "wenn es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen oder zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung erforderlich ist". 

Rechtsstaatlichkeit verhindert staatliche Willkür

  • Damit ist der Gesetzgeber gehindert, die Bewegungsfreiheit willkürlich einzuschränken. Will er dies tun, muss er sich an den Vorgaben, die das Gesetz als qualifizierter Gesetzesvorbehalt vorgibt, orientieren. Verstößt er gegen diese Vorgaben, kann jeder Bürger eine Bundesverfassungsbeschwerde erheben. Ein qualifizierter Gesetzesvorbehalt ist somit ein wesentliches Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.
  • Weiteres Beispiel, in dem ein qualifizierter Gesetzesvorbehalt bezeichnet ist: Art. 13 II GG: Danach ist die Unverletzlichkeit einer Wohnung insofern relativiert, als eine Durchsuchung nur durch den Richter oder bei Gefahr im Verzug angeordnet werden darf. Ferner bestimmt Absatz 3, dass die Polizeibehörden eine Wohnung akustisch nur dann überwachen dürfen, wenn dies aus den im Detail bezeichneten Gründen unabdingbar ist.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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