In Deutschland ist das Meldewesen durch ein Melderechtsrahmengesetz und Landesmeldegesetz genau geregelt. Über 5.000 Einwohnermeldeämter kümmern sich um das Ab- und Ummelden von Personen, Personal- und Kinderausweise sowie Passangelegenheiten.
Auskunft beim Einwohnermeldeamt
In den Melderegistern der Einwohnermeldeämter sind alle Daten der jeweiligen Einwohner gespeichert. Sie werden bei Bedarf von Meldestellen an Behörden und weiteren öffentlichen Stellen mitgeteilt.
- Auch als Privatperson können Sie Adressen erfragen. Sie erhalten eine Adressauskunft aus dem Melderegister für den Fall, dass Sie die neue Adresse von ehemaligen Schulfreunden für ein Klassentreffen brauchen. Oft vorkommende Gründe für eine Adressauskunft sind die Suche nach Schuldnern oder vermissten Personen.
- Für Ihre Anfrage beim Einwohnermeldeamt reicht ein schriftliches Begehren aus. Bei der Behörde direkt oder online auf deren Webseite finden Sie Hinweise zu Gebühren und zur allgemeinen Antragstellung.
- Meist sind für eine erfolgreiche Suche bestimmte Kriterien (Name, Geburtsdatum oder letzte Anschrift) vorgeschrieben. Die Gebühren sind je nach Behörde unterschiedlich hoch. Sie reichen von 3,50 bis weit über 10 Euro.
- Bis Sie die Adresse in Ihren Händen halten, können einige Tage oder mehrere Wochen vergehen. Die genannte Anschrift kann nach mehreren Umzügen auch nicht mehr aktuell sein. Sie werden von Amt zu Amt geleitet. Eine Garantie für die Richtigkeit übernimmt die Behörde trotz Gebührenzahlung nicht.
Adresse in Frankreich erfragen
- Wenn Sie für längere Zeit ins benachbarte Frankreich übersiedeln, werden Sie hinsichtlich einer Meldepflicht gegenüber Deutschland große Unterschiede feststellen. Bürger und alle weiteren Bewohner dieses Landes weisen sich bei Behörden zum einen mit ihrem Personaldokument und zum anderen mit Strom- oder Telefonrechnungen aus.
- Die Einwohner in Frankreich geben bei der Beantragung eines neuen Personaldokuments die aktuelle Adresse an. Diese wird auch auf den Ausweis aufgedruckt. Nach dem nächsten Umzug muss keine Änderung erfolgen.
- In Frankreich lassen sich Personen zwar anhand der Sozialversicherungsnummer identifizieren, doch ein Wohnsitz ist nicht gespeichert. So einfach wie in Deutschland - zum Einwohnermeldeamt gehen und Adresse erfragen - haben es weder Privatpersonen, Unternehmen noch Behörden.
Für die Adressenermittlung können Sie auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Gegen ein entsprechendes Honorar erledigt das ein Privatdetektiv. Weitaus preiswerter kümmern sich Adresssuchdienste (Umzugsdatenbanken, Post Adress Research) um gewünschte Anschriften.
Alle Angaben: Stand Oktober 2012
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