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Einzugsbestätigung des Vermieters - darauf sollten Sie achten

Die Einzugsbestätigung des Vermieters dient als Nachweis über den Einzugstermin.
Die Einzugsbestätigung des Vermieters dient als Nachweis über den Einzugstermin.
In Deutschland gilt die Meldepflicht. Ziehen Sie in eine andere Wohnung um, so müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen dort anmelden. Eine Einzugsbestätigung des Vermieters kann dann Ihren neuen Wohnort belegen. Hierzu können Sie jedoch auch einfach Ihren Mietvertrag mitnehmen.

Wissenswertes über die Einzugsbestätigung des Vermieters

Die Einzugsbestätigung des Vermieters ist ein formloser schriftlicher Nachweis.

  • Dieses Dokument hat den Zweck, zu belegen, wo Sie wohnhaft sind.
  • Sie können dieses Dokument selber erstellen, es von Ihrem Vermieter ausfüllen lassen und es Meldeämtern vorlegen, um Ihren Wohnsitz anzumelden.
  • Ausreichend ist als Inhalt, wo Sie wohnen, das heißt, Ihre Anschrift und das Einzugsdatum müssen wiedergegeben werden. Darüber hinaus müssen Ihr vollständiger Name und Ihr Geburtsname enthalten sein. Ihr Vermieter muss ebenfalls seinen vollständigen Namen angeben und das Dokument unterzeichnen.

So kommen Sie der Meldepflicht nach

Wer umzieht, muss sich unverzüglich an das Einwohnermeldeamt wenden und dort seinen Wohnsitz anmelden. Jeder Bürger unterliegt in Deutschland der Meldepflicht.

  • Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug nachgekommen werden.
  • Sie entscheiden hierbei selbst, wie Sie den Nachweis erbringen. Grundsätzlich ist es so, dass die Meldebehörden wenig Zeit haben, um Sie danach zu befragen, wann Sie umgezogen sind, und Nachweise anzusehen. Dies ist ein großer Verwaltungsaufwand.
  • Nutzen Sie entweder die Einzugsbestätigung des Vermieters oder eine Kopie des Mietvertrags, um nachzuweisen, wann Sie umgezogen sind.
  • Sie können hierzu auch vorab einfach bei der zuständigen Meldebehörde anrufen und nachfragen, ob ein Nachweis erwünscht ist. Viele Meldeämter verzichten völlig darauf. So sparen Sie wertvolle Zeit und Aufwand. Es kann durchaus sein, dass Ihr Meldeamt nicht mehr verlangt als Ihr persönliches Erscheinen, um die Ummeldung durchzuführen. In diesem Fall, können Sie auch auf Nachweise völlig verzichten.
  • Achten Sie jedoch unbedingt auf die Frist und melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Umzug um, anderenfalls kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Höhe desselben liegt dann im Ermessen des Sachbearbeiters.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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