Was Sie benötigen
- ein gutes Auge für Fehler
- einen netten Verkäufer
- gutes Verhandlungsgeschick
Den Preisnachlass kann man verhandeln
Beim Prüfen der Ware stellen Sie fest, dass diese beschädigt ist. Sie möchten das Produkt erwerben und somit einen Preisnachlass wegen beschädigter Ware erhalten.
- Sehen Sie sich nach einem Verkäufer um.
- Weisen Sie ihn freundlich auf den Makel der Ware hin.
- Sprechen Sie ihn auf einen Preisnachlass bei beschädigter Ware an und versichern dem Mitarbeiter, dass Sie den Kauf mit einem Rabatt abschließen würden.
- Zeigen Sie sich geduldig, wenn der Verkäufer erst mit seinem Vorgesetzten Rücksprache halten muss.
- Danach wird er Ihnen ein Angebot machen.
- Sie entscheiden, ob der Preisnachlass der beschädigten Ware im Verhältnis steht.
- Bleiben Sie aber realistisch und freuen Sie sich über einen Nachlass beim Kaufpreis.
Für beschätigte Ware einen Nachlass erwirken
- Nicht jeden Preisnachlass bei beschädigter Ware sollten Sie akzeptieren. Ist der Preisnachlass des Produkts erheblich zu niedrig bezüglich des Fehlers, verlangen Sie, mit dem Vorgesetzten selbst reden zu wollen.
- Äußern Sie diesen Wunsch sachlich und bleiben Sie gelassen.
- Dem Filialleiter erklären Sie dann, weshalb Ihnen der vorgeschlagene Preisnachlass der beschädigten Ware nicht zusagt.
- Sollte Ihr Gesprächspartner dann noch etwas mehr Preisnachlass für die beschädigte Ware gewähren, bedanken Sie sich.
- Sind ihm für weitere Nachlässe die Hände gebunden, sollten Sie die Unterhaltung höflich beenden.
- Sie haben nun die Entscheidung, die Ware mit dem erst gewährten Preisnachlass zu kaufen oder nicht.
Der Preisnachlass bei beschädigter Ware kann teuer werden
Denken Sie bitte daran, dass ein gewährter Preisnachlass bei beschädigter Ware zu Einschränkungen im Umtausch- wie im Garantierecht kommen kann.
- Wenn Sie eine Herabsetzung des Preises auf Basis eines Fehlers erwirkt haben, sprechen Sie den Verkäufer auf solche Einschränkungen an.
- Sollte man Ihnen sagen, dass Sie mit dem Preisnachlass der beschädigten Ware auf jegliches Umtausch- und Garantierecht verzichten, gehen Sie nicht darauf ein. Bestehen Sie auf Umtausch- und Garantierecht, wo nur die zum Preisnachlass geführte Beschädigung der Ware ausgeschlossen wird.
- Lassen Sie sich diese Absprache auf der Quittung bzw. dem Garantieschein gegenzeichnen.
- Niemand muss eine beschädigte Ware mit vollem Preis akzeptieren, es liegt aber in der Kulanz des Unternehmens, ob die beschädigte Ware eine Preisminderung oder einen Umtausch erhält.
- Der Kunde hat jedoch das Recht, eine beschädigte Ware umzutauschen oder aufgrund der Beschädigung ganz vom Kauf zurückzutreten. Hier greifen die jeweiligen gültigen Garantiebestimmungen, die Sie in den jeweiligen AGBs der Firma nachlesen können.
- Bei Zweifel der Richtigkeiten fragen Sie beim Verbrauchschutz nach.
Es handelt sich bei diesem Artikel um keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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