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Polizeikontrolle - Ihre Rechte und Pflichten

Inhaltsverzeichnis

Polizeikontrollen dienen der Sicherheit des Straßenverkehrs.
Polizeikontrollen dienen der Sicherheit des Straßenverkehrs.
Jeder Bürger, egal ob Autofahrer oder Fußgänger, muss mit einer Polizeikontrolle rechnen. Auch wenn Sie nichts zu verbergen haben, sollten Sie Ihre Rechte kennen. Haben Sie einen Anlass für die Kontrolle gegeben, kann jedes Wort eines zu viel sein.

Eine Polizeikontrolle hat meist einen konkreten Anlass. Ihre Rechte und Pflichten bestimmen sich mithin nach dem Anlass der Kontrolle. Sie lassen sich im Prinzip auf jeweils einen einzigen Satz konzentrieren.

Polizeikontrollen dienen der allgemeinen Sicherheit

  • Bei Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) kann die Polizei zur Ergreifung verdächtiger Personen oder zur Sicherstellung von Beweismitteln feste Kontrollstellen einrichten. Sie sind dann auch als scheinbar Unbeteiligter verpflichtet, Ihre Identität feststellen zu lassen und mitgeführte Sachen durchsuchen zu lassen (§ 111 StPO).
  • Handelt es sich bei der Polizeikontrolle um eine allgemeine Verkehrskontrolle, sind Sie als Autofahrer nur verpflichtet, Ihren Führerschein vorzuzeigen und Angaben zu Ihrer Identität zu machen. Sie sind nicht verpflichtet, auch Ihren Personalausweis mit sich zu führen. Allerdings erleichtert er Ihre Identifizierung. Führen Sie ihn nicht mit, kann Sie die Polizei verpflichten, den Ausweis später auf der Polizeiwache vorzulegen.

Das Schweigerecht prägt Ihre Rechte

Es ist egal, welchen Anlass die Polizeikontrolle hat. Der Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss, gilt immer. Die Polizeibeamten müssen Sie darauf hinweisen, dass es Ihnen frei steht, sich zu äußern. Dies gilt nicht nur bei Verdacht auf Straftaten, sondern auch bei bloßen Ordnungswidrigkeiten. Ohne diese Belehrung darf das, was Sie möglicherweise gesagt haben, in einem Verfahren nicht gegen Sie verwendet werden.

  • Gerade bei einer Verkehrskontrolle machen Autofahrer typische Fehler. Sind Sie zu schnell gefahren, fragt Sie der Polizeibeamte, warum er Sie angehalten hat. Wenn Sie dann antworten, dass Sie Ihre Frau zu Hause dringend zum Abendessen erwartet, gestehen Sie ein vorsätzliches Fehlverhalten ein. In diesem Fall verdoppelt sich automatisch die Geldbuße. Die richtige Antwort muss also lauten: „Nein, keine Ahnung" und falls der Beamte weiter nachfragt: "Ich möchte mich dazu nicht äußern".
  • Sie sollten sich auch nicht auf großartige Gespräche einlassen. Polizeibeamte sind gut geschult. Erfahrene Beamte fragen so lange, bis Sie sich in Widersprüche verwickeln und Ihr Fehlverhalten letztlich eingestehen. Die Devise heißt "schweigen". Die Justiz darf Schweigen nie als Negativum verwenden. Sie brauchen also keinesfalls ein schlechtes Gewissen zu haben.
  • Möchten Sie sich verteidigen, sparen Sie sich Ihre Worte auf, bis Sie einen Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben und Ihr Anwalt Akteneinsicht genommen hat. Erst wenn feststeht, was die Behörden Ihnen vorwerfen und nachweisen können, äußern Sie sich. Mit einer vorzeitigen Einlassung verspielen Sie womöglich jegliche sinnvolle Verteidigung. Sie können in einer solchen Situation überhaupt nicht abschätzen, welche Tragweite Ihren Worten möglicherweise beigemessen wird.

Vorsicht bei Alkohol und persönlichen Mängeln

  • Haben Sie Alkohol getrunken, sollten Sie keine Aussage dazu treffen, dass Sie länger als zwei Stunden vorher Alkohol getrunken haben. Zum festgestellten Blutalkoholgehalt wird nämlich der inzwischen abgebaute Blutalkoholgehalt hinzugerechnet. Ab 1,6 Promille ordnet die Behörde regelmäßig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.
  • Die Polizeibeamten können Sie bitten, zur Feststellung eventuellen Alkoholgenusses zu "pusten". Sie dürfen diese Aufforderung verweigern. Dann müssen Sie allerdings damit rechnen, dass auf der Polizeidienststelle auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutprobe entnommen wird (§ 81a StPO. Gleiches gilt für Drogentests.
  • Verzichten Sie beim Verkehrsunfall darauf, sich auf körperliche oder geistige Ausfälle als Unfallursache zu berufen. Sie müssen dann gleichfalls mit der Anordnung einer MPU und der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis rechnen.

So verhalten Sie sich richtig

Polizeikontrollen sind unangenehm. Dennoch dienen sie unser aller Sicherheit. Bedenken Sie, dass die Polizeibeamten ihren Job erledigen. Bewahren Sie also Ruhe und sagen Sie nichts zur Sache. Verhalten Sie sich so, wie Sie es selbst in der Situation des Polizisten erwarten würden.

  • Bleiben Sie freundlich. Dann bleiben auch die Polizisten regelmäßig freundlich und zuvorkommend. Ausnahmen bestätigen die Regel. Bei kleineren Vergehen wahren Sie sich so auch die Chance, vielleicht nur mit einem geringen Verwarnungsgeld davonzukommen. Die Beamten haben bei Ordnungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum. Machen Sie es den Polizisten so leicht wie möglich, dieses Ermessen in Ihrem Sinne auszuüben.
  • Machen Sie keine Bewegungen, die der Beamte missverstehen könnte. Ein schneller Griff in die Jackentasche oder unter den Sitz könnte als Griff zur Waffe interpretiert werden. Ihre Bewegungen sollten also bedächtig und nachvollziehbar sein.
  • Um die Kommunikation zu erleichtern, gebietet es sich, das Autoradio abzustellen. Schalten Sie das Innenraumlicht ein. So kann der Beamte sehen, wer im Auto sitzt und was die Insassen tun.
  • Aussteigen brauchen Sie nur nach Aufforderung. Fordert Sie der Beamte dazu auf, müssen Sie auch den Kofferraum öffnen und Einblick gewähren. Die Beamten können Gegenstände, die in einem Strafverfahren relevant sein können, beschlagnahmen (§ 98 StPO).
  • Gibt es Anlass, Ihnen die Fahrerlaubnis zu entziehen, darf die Polizei Ihren Führerschein vorläufig beschlagnahmen (§ 111a StPO). Anlass kann eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) oder die Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315a StGB) sein.
  • Nehmen Sie die Polizeikontrolle bestenfalls mit Humor. Kontrollen sind eine gute Möglichkeit festzustellen, ob die Aliens vielleicht doch schon unter uns sind. Aliens haben keine Personalausweise oder Führerscheine.

Um es nochmals in aller Deutlichkeit zu sagen: Im Umgang mit Polizei und Justiz gilt der Grundsatz "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold". Ihre Pflichten beschränken sich auf die Identitätsfeststellung. Ihre Rechte bestehen insbesondere im Schweigerecht. Wenn Sie leichtfertig Fragen beantworten, können Sie einen im weiteren Verfahrensverlauf nicht wieder gut zu machenden Fehler begehen. Schweige- und Akteneinsichtsrecht stellen im Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren das Kernstück jeglicher anwaltlicher Verteidigung dar.

helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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