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Mit Tattoo zur Polizei - das sollten Sie beachten

Sind Tattoos bei der Polizei erlaubt?
Sind Tattoos bei der Polizei erlaubt? © Ich-und-Du / Pixelio
Wer bei der Polizei arbeiten möchte, muss einige Anforderungen erfüllen. Angehende Beamte sollen nicht nur gesundheitlich fit und sportlich sein, auch an das äußere Erscheinungsbild werden Bedingungen geknüpft. Was gibt es etwa zu beachten, wenn Sie ein Tattoo haben und sich als Ordnungshüter bewerben möchten?

Nicht jeder Körperschmuck ist erlaubt, wenn Sie bei der Polizei arbeiten möchten. Gerade Tattoos sind kritisch. Was gilt es hier zu beachten?

Regelungen zu Körperschmuck bei der Polizei

  • Tattoos sind gemäß den Einstellungskriterien der Polizei an sichtbaren Bereichen des Körpers nicht erlaubt. Betroffen sind also der Nacken, der Hals und der Unterarm sowie die Hände. Tätowierungen sind demnach in vielen Bundesländern nur eingeschränkt gestattet, der Körperschmuck darf sich lediglich an kaum sichtbaren Körperstellen befinden.
  • Teilweise tragen Polizeibeamte kurzärmlige Dienstkleidung, sodass auch Abbildungen auf den unteren Armen unter das Verbot fallen. Fahrradstreifen tragen sogar kürzere Hosen, hier sollten auch auf den Unterschenkeln keine Motive zu sehen sein. Verfassungswidrige Zeichen hingegen sind generell verboten, egal an welcher Körperstelle.
  • Bewerber haben die Möglichkeit, eine Einstellungszusage zu erhalten und innerhalb einer gewissen Frist das Tattoo entfernen zu lassen, um bei der Polizei arbeiten zu dürfen.
  • Ein Tattoo zu überschminken, ist hingegen keine Lösung, da Sie im Rahmen der Einstellungsroutine auch dazu befragt werden, ob Körperschmuck vorhanden ist, und die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen müssen. Sollten Sie hier das Tattoo verleugnen, kann das später ein Entlassungsgrund sein.

Warum Tattoos nicht erlaubt sind

  • Polizisten haben eine repräsentative Funktion, sie vertreten die Interessen der Gemeinde oder des Landes, wobei auch das äußere Erscheinungsbild neutral sein muss. Viele Tattoos bringen schließlich gewisse Denkweisen, bedeutungstragende Bilder oder religiöse Anschauungen zum Ausdruck, was dem Gebot der Neutralität nicht mehr entsprechen würde. Hier müsste ansonsten differenziert werden, welche Abbildungen nicht neutral sind oder negativ gedeutet werden können, und dies wäre sehr aufwendig.
  • Auch wenn das Tragen von Tattoos inzwischen nicht mehr nur zu Subkulturen gehört, so wird dennoch angenommen, dass beispielsweise gerade Ältere Vorbehalte gegenüber tätowierten Polizeibeamten haben.

In den einzelnen Bundesländern sind die Regelungen dazu, inwiefern Tattoos bei der Polizei erlaubt sind, sehr unterschiedlich und unterliegen Veränderungen. Daher sollten Sie in jedem Fall vor Ihrer Bewerbung nachfragen, welche Vorschriften für Sie gelten.

helpster.de Autor:in
Andrea Nittel-Neubert
Andrea Nittel-NeubertAndrea war im Personalwesen tätig und hat dadurch einen professionellen Blick auf die Aspekte von Beruf & Karriere. Durch ihr Studium in der klinischen Psychologie kann sie nicht nur Karrieretipps geben, sondern auch in den Bereichen Liebe & Beziehungen weiterhelfen.
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