Aufstiegschancen bei der Polizei
- Der Polizeidienst unterscheidet sich zunächst nach dem Grad des angestrebten Dienstes. So kann eine einfachere Polizeiausbildung für den mittleren Dienst reichen, jedoch wird für den gehobenen Dienst ein Polizeistudium an einer entsprechenden Fachhochschule notwendig.
- Diese Angaben, ob mittlerer oder gehobener Vollzugsdienst, werden dabei bereits bei der Bewerbung verlangt, welche dabei auch jeweils andere Voraussetzungen erfordern.
- Im mittleren Vollzugsdienst der Polizei können Sie dabei in der Besoldungsgruppe A von A5 bis A9 aufsteigen und im Schnitt 2000-3000 Euro verdienen. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel zwei bis zweieinhalb Jahre.
- Im gehobenen Vollzugsdienst der Polizei können Sie indes in der Besoldungsgruppe A von A9 bis A13 aufsteigen und somit ca. 2500 bis 4500 Euro verdienen. Hierfür sind jedoch die Hochschulreife und ein anschließendes Studium notwendig.
- In den höheren Dienst, welcher innerhalb der Besoldungsgruppe A von A13 bis A16 reicht und mit 3500 bis 6000 Euro vergütet ist, gelangen Sie indes erst nach dem Durchlaufen der vorherigen Laufbahn sowie eines zumeist zweijährigen Referendariats.
- Zwischen den Ländern der BRD gibt es jedoch Differenzen, was Ausbildung und Vergütung angeht. Hierbei sollten Sie sich zunächst mit Ihrer Polizei in Verbindung setzen.
Einzelne Abkürzungen im Überblick
- Die Abkürzungen der Polizei untergliedern sich dabei ebenfalls in den mittleren, gehobenen und höheren Dienst sowie dieselbe Aufsplittung innerhalb Ausbildung. Außerdem sind diese nicht Ländersache, sondern innerhalb der BRD einheitlich.
- Während der Ausbildung gibt es hierbei z.B. den Meisteranwärter (PMA im mittleren Dienst), den Kommisaranwärter (PKA im gehobenen Dienst) sowie den Referendar (PRef im höheren Dienst). Das P steht bei den hiesigen und folgenden Abkürzungen stets für "Polizei".
- Im mittleren Dienst steigen Sie folglich vom PMA über den Meister und Obermeister (PM und POM) zum Hauptmeister (PHM) auf.
- Im gehobenen Dienst werden Ihnen vom Kommissar (PK) an die Bezeichnungen des Ober- und Hauptkommissars (POK und PHK), bis zum Ersten Hauptkommissar (EPHK) begegnen.
- Zuletzt finden Sie im höheren Dienst die Bezeichnungen des Polizeirats (PR), über den Oberrat und Direktor (POR und PD), bis hin zum Leitenden Direktor (LPD).
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