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Beamtenbesoldung A10 - Wissenswertes zu den Laufbahngruppen der A-Besoldung

Beamtenbesoldung: Besoldungsgruppe A10
Beamtenbesoldung: Besoldungsgruppe A10
Wer als Beamter oder Soldat im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, bekommt eine Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Fallen Sie nach diesem Gesetz in die Beamtenbesoldung A10, wird Ihre Besoldung nur dann erhöht, wenn Sie ein bestimmtes Dienstalter erreicht haben und Sie als beförderungsfähig beurteilt werden. Welche Ausnahmen gibt es außerdem?

Beamtenbesoldung A10

  • Was für andere Berufsgruppen der Lohn oder das Gehalt ist, ist für die Beamten die Besoldung. Da ein Berufsanfänger weniger bekommen soll als ein erfahrener Beamter, wird die Besoldung in bestimmte Besoldungsgruppen eingeteilt.
  • Zu der Besoldungsordnung A gehören alle Beamten des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes sowie Soldaten bis zum Oberst und kommunale Wahlbeamte.
  • A2 bis A6 des aufsteigenden Gehalts bekommt der einfache Dienst, während der mittlere Dienst nach A5 bis A9 besoldet wird. Für den gehobenen Dienst gilt A9 bis A13 sowie für den höheren Dienst A13 bis A16 der Besoldungsgruppen.
  • Das Gehalt nach A10 der Beamtenbesoldung richtet sich des Weiteren nach der Altersstufe. Schauen Sie darum in eine aktuelle Besoldungstabelle. Dort steht genau, wie hoch die Besoldung eigentlich ist.

Wann kommt es zur Besoldung nach A10?

  • Wenn Sie sich auf eine höherwertige Stelle bewerben, die eine höhere Besoldung hat, dann werden Sie dort, nach einer bestimmten Wartezeit, in der Regel auch diese Besoldungsgruppe bekommen. Aber grundsätzlich ist nur eine Beförderung von einer Besoldungsgruppe zur nächsten möglich.
  • Wenn Sie also vorher in der Besoldungsgruppe A9 waren, die neue Stelle aber für die Beamtenbesoldung A10 ausgeschrieben ist, dann steht mit dem Wechsel auf die höherwertige Stelle nicht gleichzeitig auch eine Beförderung an. Dann müssen Sie sich noch etwas gedulden, denn diese erfolgt in der Regel erst nach Ablauf einer Wartezeit.
  • Wenn Sie jedoch in Ihrer alten Stelle bleiben, gibt es grundsätzlich eine höhere Besoldung erst dann, wenn ein bestimmtes Besoldungsdienstalter erreicht ist und die Leistungen stimmen. Sie bleiben also auch dann in der alten Besoldungsgruppe, wenn Sie bereits als beförderungsfähig beurteilt werden, aber noch nicht das bestimmte Dienstalter erreicht haben.
  • Sie können sich auch weiterbilden und durch eine zusätzliche Ausbildung in eine höhere Besoldungsgruppe aufsteigen, zum Beispiel vom mittleren Dienst zum gehobenen Dienst oder in manchen Bundesländern auch vom gehobenen Dienst zum höheren Dienst aufsteigen. Dort werden Sie in der Regel nach Ablauf der Probezeit ernannt und kommen ab da auch in die höhere Besoldungsgruppe.
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