Was Sie benötigen
- Policennummer
Die Police einer Lebensversicherung ist eine Urkunde. Als Urkunde hat sie Beweiskraft. Wenn Sie sie verloren haben oder sie zerstört worden ist, müssen Sie wissen, was jetzt zu tun ist.
Police einer Lebensversicherung legitimiert den Inhaber
- Wollen Sie eine Versicherungsleistung beantragen, also sich z. B. das Kapital oder die Rente auszahlen lassen, müssen Sie Ihre Bezugsberechtigung mit einem Versicherungsschein nachweisen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nur gegen Vorlage der Police.
- Die Police einer Lebensversicherung ist ein sogenanntes qualifiziertes Legitimationspapier nach § 808 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Versicherer hat das Recht, aber nicht die Pflicht, an den Inhaber des Versicherungsscheins zu zahlen. Der Policenbesitzer könnte aber z. B. die Versicherung kündigen und den Rückkaufswert erhalten. Dies kann dem Willen des berechtigten Versicherungsnehmers zuwiderlaufen.
- Inhaber ist derjenige, der den Versicherungsschein, also das physische Papier, in den Händen hat. Das kann auch der sein, der eine Police gestohlen oder auf andere Art erhalten hat. Bedenken Sie das, wenn Sie das Original etwa einem Finanzoptimierer, einem Freund oder Verwandten an die Hand geben. Es sollte jemand sein, dem Sie absolut vertrauen können. Am besten geben Sie, wenn notwendig, nur Kopien aus der Hand.
Versicherungsschein verloren – was jetzt?
Sobald Sie feststellen, dass Sie den Versicherungsschein nicht mehr in Ihrem Besitz haben, ist es empfehlenswert, gleich aktiv zu werden.
- Rufen Sie direkt bei Ihrem Versicherungsmakler oder der Versicherung an und teilen Sie unter Angabe der Versicherungsscheinnummer mit, dass Sie die Police der Lebensversicherung verloren haben. Von dort erhalten Sie normalerweise ein Formular. Füllen Sie die Verlustmeldung bitte umgehend aus und senden Sie sie unterschrieben an den Versicherer zurück. Alternativ dazu kann die Versicherung verlangen, dass die Urkunde gerichtlich für kraftlos erklärt wird.
- Manche Versicherer stellen Online-Formulare zur Verfügung, mit denen die Verlusterklärung abgegeben werden kann. Dazu müssen Sie glaubhaft machen, dass die Police der Lebensversicherung verloren gegangen ist. Sie müssen jetzt erklären, dass Rechte und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nicht abgetreten oder gepfändet sind. Und Sie müssen bestätigen, dass Sie den Versicherungsschein an die Gesellschaft zurückgeben werden, sollte das Original wider Erwarten doch noch aufgefunden werden.
Sobald die Erklärung vorliegt, wird die Versicherung einen Ersatzversicherungsschein auf Kosten des Versicherungsnehmers ausstellen oder, je nach Sachlage, das Kapital oder die Rente auszahlen. Auf jeden Fall ist es sicherer, mit den Unterlagen sorgsam umzugehen, damit die Verlustmeldung erst gar nicht notwendig wird.
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