Gutschrift der Lebensversicherung nur gegen Versicherungsschein
- Gleich, welche Ursache vorliegt, die Lebensversicherung auszahlen zu lassen, der Versicherer benötigt immer den Originalversicherungsschein. Wenn dieser nicht mehr vorhanden ist, muss eine Verlusterklärung abgegeben werden. Diese kommt einer eidesstattlichen Versicherung gleich.
- Bei einem regulären Vertragsablauf wird sich Ihr Versicherer sechs bis zwölf Monate vor Ablaufdatum mit Ihnen in Verbindung setzen. Ziel ist es, die fälligen Gelder in eine Rentenversicherung oder einen hauseigenen Investmentfonds anzulegen.
- Ist von einem zwingend notwendigen Vertreterbesuch und Unterschriften die Rede, um eine Lebensversicherung auszahlen zu lassen, ist das nicht unbedingt richtig. Es ist ausreichend, wenn Sie die Versicherungspolice per Einschreiben an den Versicherer senden. In einem formlosen Schreiben teilen Sie die Kontonummer für die Überweisung mit.
- Sollte es sich um eine fondsgebundene Versicherung handeln und Sie die Anteile wünschen, teilen Sie Ihr Depotkonto für den Übertrag mit.
Auszahlen der Altersvorsorge aus anderen Gründen
- Wenn Sie sich während der Laufzeit eine Lebensversicherung auszahlen lassen wollen, lassen Sie sich im Vorfeld vom Versicherer den Rückkaufswert unter Abzug aller Kosten mitteilen. Stellen Sie den Auszahlungsbetrag in Relation zu den von Ihnen gezahlten Beiträgen.
- Wenn der Vertrag noch nicht allzu lange gelaufen ist oder eine sehr lange Ursprungsdauer hatte, werden Sie beim Rückkauf ein eher schlechtes Geschäft machen. Auf den Auszahlungsbetrag fallen gegebenenfalls noch Steuern an.
- In diesem Fall sind Sie besser beraten, nach einer Alternative zu schauen, als die Lebensversicherung auszahlen zu lassen.
- Im Leistungsfall, sprich dem Ableben der versicherten Person, muss der Begünstigte unter Vorlage des Versicherungsscheines, eines Legitimationspapieres und des Totenscheines um Auszahlung der Versicherung bitten. Auch das kann schriftlich geschehen. Der Ertrag wird in diesem Fall unter Umständen erbschaftssteuerpflichtig.
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