So beantragen Sie die Pflegestufe 1
- Wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit die regelmäßig wiederkehrenden gewöhnlichen Alltagsverrichtungen nicht mehr leisten kann, fällt unter den Begriff der Pflegebedürftigkeit. Die Schwere der Pflegebedürftigkeit wird in Pflegestufen unterteilt. Die Pflegekasse übernimmt hierzu die Kosten, daher müssen die Pflegeleistungen bei dieser beantragt werden. Dies geschieht, indem die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit feststellt und die Vorversicherungszeit überprüft.
- Bei der Pflegestufe 1 spricht man von der sogenannten "erheblichen Pflegebedürftigkeit". Die Pflegestufe 1 können Sie beantragen bzw. sie tritt in Kraft, wenn bei mindestens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Ernährung oder Körperpflege einmal täglich Hilfsbedarf angewandt wird. Außerdem muss mehrfach wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung angezeigt sein. Der Zeitaufwand muß im Tagesdurchschnitt 90 Minuten Arbeit am Patienten betragen, wobei rein auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten angesetzt sein müssen.
- Für die Pflegestufe 1 beläuft sich das Pflegegeld aktuell monatlich auf 225 €. Um das Pflegegeld überhaupt zu erhalten, müssen Sie folgende Kriterien nachweisen können: Die Häufigkeit des Hilfebedarfes, ein zeitlicher Mindestaufwand sowie die Verrichtung im Tagesablauf. Falls Ihr persönlicher Hilfebedarf nur von kurzer Dauer wäre oder nur eine geringfügige Hilfe erforderlich machen würde, führt dies nicht zur Anerkennung einer Pflegestufe. Ebenso wäre dies der Fall, wenn Ihre Hilfebedürftigkeit nicht auf Ihrer körperlichen Verfassung, sondern nur auf Nichtversorgung im hauswirtschaftlichen Bereich bestünde. In diesem Fall können Sie keine Pflegestufe 1 beantragen.
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