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Pferdehaltung im Wohngebiet - was Sie dabei beachten sollten

Generell ist es verboten, Pferde in Wohngebieten zu halten.
Generell ist es verboten, Pferde in Wohngebieten zu halten.
Wer ein Pferd besitzt, muss sich um so Einiges kümmern. Stallungen, geeignete Koppeln zum Auslauf des Tieres und die wirtschaftliche Unterhaltung des Pferdes stehen dabei im Mittelpunkt. Und dann ist da noch etwas, das viele Pferdebesitzer zu übersehen scheinen - die Problematik der Pferdehaltung innerhalb eines Wohngebiets und die Haltung der Nachbarn zum Großtier. Hier finden Sie einige juristisch Grundlagen, die Sie über das Thema der Pferdehaltung in Wohngebieten aufklären.

Juristische Grundlage für Pferdehaltung in Wohngebieten

  • Grundsätzlich steht gegen die Pferdehaltung im Wohngebiet vor allem die Tatsache, dass die Unterbringung von Großtieren immer mit Gerüchen und vermehrtem Ungeziefer zusammenhängt, egal wie sauber und hygienisch es in der Stallung zugeht. Mögliche Nachbarn haben damit oft ein Problem und fühlen sich durch den tierischen Anwohner und dessen Geräusche mehr oder weniger stark belästigt.
  • Juristische Grundlage ist dabei ein Paragraph von 1984, der auch heute noch gilt. Darin ist klar festgehalten, dass die Baunutzungsverordnung eine Großtierhaltung in so genannten „Gemengelagern“ zwar erlaubt, innerhalb von reinen Wohngebieten jedoch untersagt ist. So muss sogar in „Außenbereichen“ eine Erlaubnis eingeholt werden, um eine Stallung zu bauen, obwohl es dort nicht direkt verboten ist, Pferde am Haus mit einem Zaun um das Grundstück zu halten.
  • Ansprechpartner für eine Genehmigung bzw. Sondergenehmigung bezüglich der Großtierhaltung und dem Bau von Stallungen sind die Gemeinde, Bauamt, weiter auch das Ordnungsamt und das Veterinäramt. Das Bauamt muss dabei entscheiden, ob die Umgebung und die Lage des Grundstücks mit einer Großtierhaltung überein gebracht werden kann. Für jedes Grundstück bestehen schon im Vornherein Regelungen, die darüber bestimmen, welche Art von Bebauung darauf vorgenommen werden darf. Sogar wenn Ihnen ein Grundstück selbst gehört, können Sie deshalb nicht einfach entscheiden, einen Stall anzubauen.

 Einzelbeurteilung von Pferdehaltung im Wohngebiet

  • Oft lehnt das Amt den Bau eines Stalls und die Haltung von Pferden in einer bestimmten Umgebung ab, obwohl in der Nähe bereits Hühner oder andere Großtiere gehalten werden. Ist das der Fall, können Sie einen Anwalt hinzuziehen, um gegen den Entschluss des Amtes vorzugehen. Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass Sie in einem solchen Fall eine Erlaubnis erwirken können, wenn Sie direkt nachweisen, dass die Nachbarschaft bereits aus ähnlichen Betrieben besteht.
  • Vor allem spielt für das Verbot einer Pferdehaltung die Typisierung der Gegend eine Rolle. Dabei sollten Sie genau darauf achten, ob Ihre Umgebung überhaupt als reines Wohngebiet gilt. Oftmals kann der Einzelne die Beurteilung eines Amts in Frage stellen, wenn er beweist, dass die Wohnsiedlung eigentlich gar keine Wohnsiedlung mehr ist. Gebietsrein ist die Wohnsiedlung nur, wenn sie ausschließlich aus Wohnhäusern, Gastronomiebetrieben, kleinen Handwerksbetrieben, einer Verwaltung und vereinzelten Tankstellen besteht. Sobald Bauernhöfe oder industrielle Betriebe das Wohngebiet „verunreinigen“ gilt das Großtierhalteverbot nicht mehr und Sie haben gute Chancen auf die Erlaubnis der Pferdehaltung.
  • Weil sich Stallungen dem Gesetz zu Folge in die Umgebung eingliedern lassen müssen, ist die Erlaubnis für die Pferdehaltung vor allem dann schwierig, wenn sich das geplante Unterhaltsgrundstück zu nahe an Nachbarwohnhäusern befindet. Liegt zwischen Ihnen und den Nachbarn ein gutes Stück ist es wahrscheinlicher, dass man Ihr Vorhaben akzeptieren wird. Auch die Größe des Pferdebestands und die Ihres Grundstücks spielt eine Rolle für die Entscheidung für bzw. gegen die Pferdehaltung im Wohngebiet. Bei größeren Stallungen muss eine noch weitere Umgebung einberechnet werden, in der sich am besten kein anderes Wohnhaus befinden sollte.

Zusammenfassend hängt das Verbot der Großtier- bzw. Pferdehaltung in Wohngebieten stark vom Einzelfall ab und obliegt dabei immer der Beurteilung des lokalen Amtes und/ oder des zuständigen Gerichts. Daher kann man Ihnen nur raten, sich in den Ämtern nach eventuellen Gebietsbeurteilungen zu erkundigen und wenn Ihnen die Entscheidung der Ämter am Ende spanisch vorkommt, dann sollten Sie wohl am besten einen Anwalt einschalten.

helpster.de Autor:in
Sima Moussavian
Sima MoussavianFür Sima liegt die Schule noch nicht weit zurück. Sie erinnert sich noch gut an die Inhalte. In ihrer Freizeit lernt Sima gerne neues und probiert sich dabei auch im Heimwerken.
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