Ist ein Gewerbe anzumelden, wenn Sie Pfandflaschen sammeln?
Ein Gewerbe muss in Deutschland grundsätzlich angemeldet werden, wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Diese gewerbliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn Sie die Tätigkeit selbständig und eigenverantwortlich ausüben. Diese Tätigkeit auf die Dauer beabsichtigt ist, mit dieser auch eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen und in Summe am allgemeinen Wirtschaftsleben mit dieser Tätigkeit teilnehmen.
Projektziert man diese Tatbestandsmerkmale auf die Tätigkeit eines Pfandflaschensammlers, so kann man diese Merkmale auch ganz klar befürworten, womit rein steuerrechtlich beim Pfandflaschensammeln eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und das Gewerbe an sich auch anzumelden ist.
Die Gewerbeanmeldung dient hier lediglich dazu, dass man per formeller Erlaubnis dazu ermächtigt ist ein Gewerbe führen zu dürfen und dieser Tätigkeit nachgehen darf.
Ausgenommen sind hier Angehörige von sogenannten Freien Berufen, welche keiner gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Hierunter gehören Personen, welche beispielsweise als Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte tätig sind.
Wie wird das Gewerbe eines Pfandflaschensammlers steuerlich behandelt?
Bei Pfandflaschensammlern liegt nach Definition eine gewerbliche Tätigkeit vor, welche auch grundsätzlich anzumelden ist.
Bei der Besteuerung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden die eingesammelten Erlöse aus den Pfandflaschen als steuerpflichtige Umsätze behandelt, welche an der Supermarktkasse ausgezahlt werden. Von diesen Umsätzen könnte man jetzt auch die dafür notwendigen Aufwendungen, welche im Bezug auf die Tätigkeit des Sammelns angefallen sind, gegenrechnen. Denkbar wären hier Kosten in Form der Entfernungspauschale für die Wege, welche zurückgelegt wurden, um die Flaschen einzusammeln. Hierzu erhält man dann pro Kilometer eine Pauschale in Höhe von 0,30€, welche man dann bei der Ermittlung des Gewinn oder Verlustes den Umsätzen gegenüber als Betriebsausgaben ansetzen kann.
Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ermittelt man dann, in dem man von den Erlösen die Betriebsausgaben abzieht und so entweder einen Gewinn oder Verlust erhält.
Dieser Betrag dient dann auch in der Regel als Bezugsgröße für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ob man nun Einkommensteuer auf diese Einkünfte entrichten muss, hängt maßgeblich davon ab, ob die Summe aller Einkünfte den sogenannten Grundfreibetrag überschreiben. Der Grundfreibetrag im Jahr 2023 liegt bei 10.908,00 Euro.
Dies bedeutet, wenn die Summe der Einkünfte diesen Betrag nicht übersteigen, dann müssen Sie auch keine Einkommensteuer entrichten.
Ob die fleißigen Pfandflaschensammler dieser Pflicht auch wirklich nachkommen, sei dahingestellt. Rein steuerrechtlich gesehen sind die Tatbestandsmerkmale einer gewerblichen Tätigkeit erfüllt, sowie auch eine entsprechende Steuerpflicht gegenüber dem Finanzamt.
Im Zweifel muss auch hier nochmal betont werden, dass es sich grundsätzlich empfiehlt, für eine genauere Beurteilung einen steuerlichen Berater zu beauftragen, der Ihnen bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten unterstützt.
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