Pension für Polizeibeamte hängt von verschiedenen Faktoren ab
Nach rund 40 Berufsjahren sind Sie dem Ruhestand nahe - das gilt auch für Polizisten. Mit einem Pensionsrechner für Polizeibeamte aus dem Internet rechnen Sie sich Ihre ungefähren Pensionsansprüche aus. Beamte bekommen als Staatsdiener eine Pension. Das Ergebnis richtet sich nach verschiedenen Faktoren.
Das Ruhegehalt richtet sich in erster Linie nach der Höhe des Verdienstes. Wenn Sie vor 1947 geboren sind, können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen. Für später Geborene wurde das Rentenalter von der Regierung schrittweise angehoben. Sind Sie 1964 oder später geboren, beginnt das Rentenalter mit 67 Jahren.
Sie möchten Ihre Laufbahn vor der entsprechenden Altersgrenze beenden? Mit Abschlägen ist es möglich, früher in Pension zu gehen. Diese wirken sich jedoch negativ auf die Ihnen zustehende Summe aus.
Mitentscheidend für die Höhe Ihrer Pension ist außerdem die Dienstzeit in Jahren. Eine weitere Besonderheit: Die Polizei ist in Deutschland Ländersache. Ihre Ansprüche sind dementsprechend abhängig von dem Bundesland, in dem Sie leben.
Einen Pensionsrechner rufen Sie im Internet ab
Einen Rechner wie zum Beispiel den Online-Pensionsrechner rufen Sie im Internet ab. Auf der Informationsseite für die Beamtenbesoldung finden Sie einen Rechner, den Sie auf Ihren Computer herunterladen können. Damit ist die Offline-Nutzung ohne Internetverbindung möglich. Gute Rechner berücksichtigen wichtige Kriterien wie Familienstand, Ausfallzeiten oder eventuelle Dienstjahre in Teilzeit.
Das Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG - sieht Anrechnungszeiten vor. Ihre Wehrdienstzeit wird auf Ihre pensionsfähige Dienstzeit angerechnet. Ein eventuelles Studium lässt sich bis zu maximal drei Jahre Studiendauer anrechnen. Zählen Sie Ihre Anrechnungsjahre zusammen und geben Sie im Rechner ein entsprechend früheres Eintrittsalter an.
Bei Dienstunfähigkeit vor erreichtem Rentenalter gibt es klare Regeln zur Pension und einer Mindestversorgung. Ihnen wird eine sogenannte Zurechnungszeit gewährt. Diese beträgt 2/3 der Vorruhezeit in Jahren zum sechzigsten Lebensjahr. Bei einem vorzeitigen Renteneintritt mit 48 Jahren werden Ihnen beispielsweise der Rechnung entsprechend acht Jahre zu Ihrer Dienstzeit mit Pensionsanspruch hinzugezählt.
Berücksichtigen Sie jedoch, dass die Pensionsrechner in der Regel überregional ausgerichtet sind. Sie stellen Ihnen unabhängig von Ihrem Wohnort die wichtigen Informationen bereit. Da die Pension für Polizeibeamte bundeslandabhängig ist, erhalten Sie gute Näherungswerte. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Beamten- oder Pensionskasse, um exakte Auskünfte über die von Ihnen zu erwartende Pension einzuholen.
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