Alle Kategorien
Suche

Berechnung der Beamtenpension - kurz und einfach erklärt

Ein Richter in Pension
Ein Richter in Pension © Rainer_Gräser / Pixelio
Sie sind Beamter und wollen bald in Rente, bzw. Pension gehen und möchten jetzt schon wissen, mit welchem Geld Sie monatlich rechnen dürfen? Dies ist nicht einfach zu beantworten, Sie können aber anhand von ein paar Fakten die Berechnung der Beamtenpension selbst vornehmen.

Wovon die Höhe der Beamtenpension abhängt

Um eine Berechnung der Beamtenpension vornehmen zu können, müssen erst ein paar Fakten festgestellt werden:

  • Die Höhe der Beamtenpension ist von den Jahren abhängig, in denen Sie als Beamter gearbeitet haben.
  • Ein zweiter großer Faktor stellt Ihr letztes Gehalt dar, da die Beamtenpension vom letzten Gehalt berechnet wird und nicht wie in der Privatwirtschaft von den eingezahlten Beiträgen abhängig ist.
  • Ebenso wichtig ist die Tatsache, mit welchem Alter Sie in Pension gehen.
  • Zusätzlich gibt es ein paar Nebenfakten, die sich hauptsächlich in sozialen Aspekten niederschlagen: Haben Sie eine Familie, Kinder oder stehen bzw. standen Ihnen besondere Zulagen zu, die bei der Pension berücksichtigt werden müssen?
  • Als letzter, nicht unbedingt unwichtiger Faktor, steht die Frage, als was Sie gearbeitet haben. Besondere Berufsgruppen dürfen zum Beispiel in Frührente gehen, ohne dass Sie mit einem Abschlag rechnen müssen.

Wie die Berechnung funktioniert

Eine Berechnung, die auf den Cent genau funktioniert, können nur Profis durchführen. Sie selbst können aber einen Überschlag vornehmen, indem Sie sich nach den nachfolgenden Fakten richten:

  • Als Beamter erzielen Sie pro Jahr einen Anspruch von 1,79375% Ihres Gehaltes.
  • Dies bedeutet zum Beispiel, wenn Sie 30 Jahre Beamter waren und zuletzt ein monatliches Gehalt von 3000 Euro hatten, dann würden Sie eine Pension von 1614,38 Euro erhalten. Die einzelnen Berechnungsschritte sind: 30 x 1,79375% ergibt 53,8125% und dies von 3000 Euro.
  • Sollten Sie lediglich ein paar Jahre als Beamter gearbeitet haben, dann haben Sie aber immer einen Anspruch von mindestens 35%. Die Höchstgrenze liegt jedoch bei 71,75%.

Wenn Sie einen ungefähren Überblick haben möchten, dann können Sie auch einen Beamtenpensionsrechner aus dem Internet nutzen. Stand November 2012.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
Teilen: