So ermitteln Sie Ihre persönliche Pendlerpauschale
- Es spielt keine Rolle, wie Sie zu Ihrer Arbeitsstätte gelangen. Die Pendlerpauschale berücksichtigt jede Möglichkeit.
- Sie können die Steuerermäßigung beantragen, gleich ob Sie mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit gelangen.
- Ohne Beleg können bis zu 4.500 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden. Damit sind alle Kosten, außer bei einem Unfall, abgegolten, die mit dem Weg zur Arbeitsstätte entstehen.
- Übersteigen Ihre Kosten diesen Betrag, müssen Sie das nachweisen können.
- Auch als Mitglied einer Fahrgemeinschaft können Sie die Pendlerpauschale für die Tage, an denen Sie mitgefahren sind, bis 4.500 Euro angeben. Übersteigen die Kosten 4.500 Euro für die Tage, an denen Sie selbst gefahren sind, müssen Sie das nachweisen.
- Um Ihre persönliche Pauschale zu ermitteln, multiplizieren Sie die einfache Entfernung zur Arbeitsstätte mit der Anzahl der Arbeitstage und anschließend mit 0,30 Euro.
- Bei 30 Kilometern Entfernung und 220 Arbeitstagen im Jahr können Sie 1.980 Euro steuerlich geltend machen.
(Alle Angaben: Stand März 2011)
Eintrag auf die Lohnsteuerkarte beantragen
Sie haben zwei Möglichkeiten, die Pendlerpauschale steuerlich zu berücksichtigen:
- Sie tragen Ihre Zahlen im Rahmen der Einkommensteuererklärung ein. Dann wirkt sich die Pendlerpauschale über die Steuerrückerstattung aus - für viele eine Art Urlaubsgeld.
- Sie beantragen den Eintrag auf der Lohnsteuerkarte. Damit erhöhen Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen.
- In diesem Fall benötigen Sie einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung. Diesen erhalten Sie entweder bei Ihrem Finanzamt oder Sie folgen direkt dem Link. Hier ist das Formular hinterlegt, um die Steuerermäßigung zu beantragen.
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