Eine Patientenverfügung regelt Ihren letzten Willen in Gesundheitsfragen
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, ob und inwieweit Sie in einer bestimmten Situation, in der Sie sich selbst nicht mehr äußern können, ärztlich behandelt werden möchten. Es geht um Situationen, in denen Sie aufgrund Ihres körperlichen oder geistigen Zustandes selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, oder auch nur unfähig sind, Ihren Willen anderen mitzuteilen. Mit der Patientenverfügung nehmen Sie Einfluss auf die ärztliche Behandlung.
- Immer wieder wird die Frage diskutiert, ob man eine Patientenverfügung notariell beglaubigen lassen muss, oder ob es sich zumindest empfiehlt, sie notariell beglaubigen zu lassen.
- Grundlage ist § 1901 a Bürgerliches Gesetzbuch: In dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber die Zulässigkeit und Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gesetzlich geregelt.
Den letzten Willen muss man nicht notariell beglaubigen
- Die notarielle Form ist dabei nicht vorgesehen. Es ist lediglich von einer schriftlichen Festlegung der Patientenverfügung die Rede. Auch ein Testament brauchen Sie nicht notariell zu beurkunden. Auch hier genügt es, wenn Sie Ihren Willen schriftlich dokumentieren.
- Im Unterschied zum Testament müssen Sie den Text Ihrer Patientenverfügung auch nicht mit der Hand schreiben. Es genügt, wenn Sie einen Formulartext erstellen und diesen handschriftlich mit Angabe von Ort und Datum unterschreiben. Die schriftliche Form ist aus Gründen der Klarheit und Beweisführung zweckmäßig.
- Um jeglichen Zweifel auszuschließen, können Sie Ihre Patientenverfügung aber auch zusätzlich notariell beglaubigen lassen. Der Notar prüft dabei zumindest indirekt auch Ihre Geschäftsfähigkeit und dokumentiert, dass Sie Ihren diesbezüglichen Willen ernsthaft und persönlich kundgetan haben.
- Wenn Sie Ihre Patientenverfügung nach einiger Zeit erneuern oder verändern möchten, müssen Sie sie nicht unbedingt erneut notariell beurkunden. Es reicht dann durchaus aus, wenn Sie Ihre Änderungswünsche auf der Urkunde vermerken und diese mit Datum und Unterschrift bestätigen.
- Im Übrigen kann es sinnvoll sein, auch ohne ausdrückliche notarielle Beglaubigung immer wieder mit Datum und Unterschrift zu bestätigen, dass Sie die Patientenverfügung in der bestehenden Form nach wie vor für verbindlich erachten.
- Der Notar beglaubigt normalerweise auch nur Ihre Unterschrift. Er ist nicht der richtige Ansprechpartner, wenn es darum geht, den Inhalt einer Patientenverfügung zu erörtern. Hier sollten Sie sich mit Ihrem Hausarzt unterhalten, der Musterformulare für eine Patientenverfügung bereithält und die Patientenverfügung inhaltlich zusammen mit Ihnen bespricht.
- Sie können dann Ihre Unterschrift vor dem Notar auf das Formular setzen, die der Notar dann als die Ihre beglaubigt.
- Die Notargebühr beträgt bei einem angenommenen Geschäftswert von 3.000 EUR 37,19 EUR.
- Wichtig ist, dass Ihre Patientenverfügung im Bedarfsfall von Ihren Angehörigen aufgefunden wird.
- Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Damit ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Ihren in der Patientenverfügung geäußerten Willen dann, wenn es darauf ankommt, durchzusetzen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
Der Inhalt der Seiten von www.helpster.de wurde mit größter Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann gleichwohl keine Gewähr übernommen werden. Aus diesem Grund ist jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebots ausgeschlossen. Informationen und Artikel dürfen auf keinen Fall als Ersatz für professionelle Beratung und/oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte angesehen werden. Der Inhalt von www.helpster.de kann und darf nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.