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Unterschrift beglaubigen lassen – so geht’s

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Lassen Sie eine Unterschrift vom Notar beglaubigen.
Lassen Sie eine Unterschrift vom Notar beglaubigen.
Es gibt viele Gelegenheiten, zu denen man eine beglaubigte Unterschrift benötigt. Sie können eine Unterschrift bei verschiedenen Stellen beglaubigen lassen. Wie das geht, erfahren Sie im Folgenden.

Was Sie benötigen

  • Notar

So lassen Sie eine Unterschrift beglaubigen

  • Beachten Sie, wenn das Gesetz fordert, dass eine Erklärung öffentlich beglaubigt werden muss, so muss dies von einem Notar durchgeführt werden. Sie können die Kopie eines Dokuments bei vielen Stellen beglaubigen lassen, jedoch wird die Echtheit einer Unterschrift und einer Erklärung von einem Notar öffentlich beglaubigt. Gesetzlich normiert ist dies in § 129 Bürgerliches Gesetzbuch.
  • Der Notar überprüft dann, ob die Erklärung schriftlich verfasst wurde und beglaubigt, dass die Unterschrift von Erklärenden stammt.
  • Die Erklärung muss zwingend in Schriftform sein.  
  • Beachten Sie, dass selbst bloße Handzeichen notariell zu beglaubigen sind.
  • Der Notar beglaubigt Unterschriften oder Handzeichen nur, wenn sie in seiner Anwesenheit ausgeführt werden.
  • Die Unterschrift beglaubigen zu lassen, bedeutet, dass der Notar belegt, dass die Unterschrift in seiner Anwesenheit zu einer bestimmten Zeit vorgenommen wurde. Dies ist in § 38 und § 40 des Beurkundungsgesetzes festgelegt.
  • Darüber hinaus bestätigt der Notar, dass die Person, die im Beglaubigungsvermerk erwähnt, ist mit dem Erklärenden übereinstimmt.
  • Sie sollten wissen, dass sich die notarielle Beglaubigung lediglich auf die Unterschrift bezieht, sie erklärt nicht, dass der Inhalt der Urkunde echt ist. Sie können daher auch eine Blankounterschrift beurkunden lassen.

Wissenswertes über die Kosten für die beglaubigte Unterschrift

  • Wer eine Unterschrift bei einem Notar beglaubigen lassen will, sollte wissen, dass dies Kosten aufwirft.
  • Die Höhe der Kosten variiert von Notar zu Notar, daher ist es sinnvoll, mehrere Notare telefonisch zu informieren und nach dem Preis zu fragen.
  • Sie sollten wissen, dass der Preis abhängig ist vom Gegenstandswert. Um die Unterschrift beglaubigen zu lassen, müssen Sie mindestens zehn Euro und höchstens einhundertdreißig Euro bezahlen. Dies gibt die Kostenordnung vor.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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