Wenn Sie als Bürger etwas politisch bewegen wollen, haben Sie viele Möglichkeiten, etwa durch Ihr Engagement in Verbänden, Bürgervereinigungen oder in Parteien. Letztere sind wesentlich an der Gestaltung von Gesetzen und dem Aufbau der Staatsverwaltung beteiligt. Auch Parteien, die nicht an der Regierung mitwirken, haben dabei Gestaltungsmöglichkeiten.
Parteien, die Teil der Regierung sind
- Die Regierung in Deutschland besteht aus dem Kanzler oder der Kanzlerin an der Spitze und den von ihm oder ihr ernannten Bundesministern. Sie bilden zusammen das Kabinett. Sie wählen den Kanzler oder die Kanzlerin indirekt durch Wahl der Parteien oder durch Wahl ihres Wahlkreisabgeordneten bei der Bundestagswahl.
- Der Kanzler oder die Kanzlerin muss dabei Mitglied des Bundestages sein - er oder sie wird von Bundestag gewählt. Für die Bundesminister gilt dies jedoch nicht. Sie werden vom Kanzler bzw. der Kanzlerin ernannt.
- Der Bundestag wiederum besteht aus Parteien, die an der Regierung beteiligt sind, und denen, die dies nicht sind. Letztere bilden die sogenannte Opposition.
Fraktionen, die nicht am Kabinett beteiligt sind
- Die beteiligten Regierungsparteien können, müssen aber keine Mehrheit im Bundestag bilden. Eine Mehrheit erleichtert jedoch den Abstimmungsprozess und die Gesetzesbewilligung. Wenn Sie eine Partei unterstützen, die mehrheitsfähig ist, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass politische Entscheidungen nach ihren Vorstellungen gefällt werden.
- Im Gegensatz dazu bilden alle anderen Parteien zusammen die Opposition. Ihr kommt die Aufgabe zu, die Regierung und die Regierungsparteien im Bundestag zu kontrollieren. Ihre Wahlstimme wirkt sich also auch dann politisch aus, wenn ihre präferierte Partei nicht Teil der Regierung ist.
- Die Opposition hat verschiedene Möglichkeiten, politisch zu wirken, etwa durch die Einreichung von kleinen und großen Anfragen, die Aufrufung des Untersuchungsausschusses, durch Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung und durch Redezeiten der Abgeordneten im Parlament und in Ausschüssen.
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