Was Sie benötigen
- Ware, die reklamiert oder umgetauscht werden soll
Wer sich etwas über den Versandhandel wie z.B. Otto bestellt, hat bestimmt schon einmal die Situation erlebt, dass zum Beispiel eine Hose oder ein Kleid nicht gepasst hat. Dies liegt zumeist daran, dass die Angaben der Hersteller zwar gleich sind, bei der Herstellung von Bekleidung sich aber trotzdem bei den unterschiedlichen Herstellern Größenunterschiede ergeben, besonders wenn die Ware aus dem Ausland stammt. Dann müssen die Teile eben wieder zurückgeschickt werden.
Otto - bei Reklamation und Umtausch gibt es in aller Regel keine Probleme
- Beim Otto-Versand ist es nicht anders als beim gesamten Katalogversand: Soll eine Ware reklamiert und umgetauscht werden, kann dies zumeist problemlos durchgeführt werden.
- Wie die meisten Katalogversender so liefert auch Otto Ihre Waren mit einer Rechnung, die dann innerhalb von 14 Tagen beglichen werden muss, sofern die Ware in Ordnung ist.
- Zu dieser Rechnung ist ein Rücksendeschein beigefügt, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, eine Ware die nicht passt oder defekt ist, wieder zurücksenden zu können. So funktioniert die Reklamation.
- Auf diesem Rücksendeschein muss dann der Rücksendegrund angegeben werden. Auch die Ware selbst muss darauf nochmals mit der Bestellnummer eingetragen werden.
- Sie als Kunde können sich dann entscheiden, ob Sie eine Neulieferung der Ware wünschen oder nicht. Sollten Sie die Ware bereits per Vorkasse bezahlt haben, können Sie sich Ihr Geld wieder zurückerstatten lassen.
- Sehr wichtig ist, dass die Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt werden sollte. Werfen Sie also die Verpackung erst weg, wenn Sie die gelieferte Ware kontrolliert haben, damit Sie jedem Ärger aus dem Wege gehen.
- Beachten Sie bitte, dass Sie bei einer Retouresendung keinerlei Porto bezahlen müssen. Wenn Sie so handeln, werden Sie auch beim Otto-Versand bestimmt keine Schwierigkeiten mit Reklamation und Umtausch bekommen.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?