Das Ordnungsamt - eine städtische Behörde
- Das Ordnungsamt ist als Behörde Teil der städtischen Verwaltung.
- Die Zuständigkeit des Ordnungsamtes umfasst verschiedene Bereiche und ist neben der Überwachung öffentlicher Belange - wie beispielsweise der den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Hundehaltung - auch Ansprechpartner für Bürger mit unterschiedlichen Anliegen.
- Die Aufgabengebiete des Ordnungsamtes betreffen u. a. folgende Bereiche: Straßenverkehr, Gewerbe, Bußgeld, Ordnungsdienst, Ausländerangelegenheiten, Zulassungsstelle für Kfz, Führerscheinangelegenheiten, Straßennutzung und Nutzung öffentlicher Grünflächen. In letztgenannten Bereich fällt beispielweise die Genehmigung für Aufenthalt und Gastspiel eines Zirkusses.
- Auch das Fundamt finden Bürger im Ordnungsamt.
Das Amt als Arbeitsplatz
Die Arbeit im Ordnungsamt wird von Verwaltungsfachangestellten geleistet. Wer dort eine Ausbildung absolvieren möchte, kann sich an folgenden Hinweisen orientieren:
- Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt weitgehend im Ordnungsamt der Stadt, wobei die Behörden einbezogen werden, die mit der Arbeit im Ordnungsamt Berührungspunkte aufweisen.
- Die Theorie wird den Auszubildenden in einer Fachschule für kommunale Verwaltung vermittelt.
- Persönliche Voraussetzungen, die ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes mitbringen sollte, sind je nach Einsatzgebiet unter anderem die Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, Freude an der Arbeit mit Menschen, Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit.
- Wer später im Außendienst für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung Sorge tragen möchte, sollte außerdem bereit sein, Dienstkleidung zu tragen und im Schichtdienst zu arbeiten.
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