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Der Unterschied von Ordnungsamt und Polizei - so trennen Sie beides

Der Unterschied von Ordnungsamt und Polizei zeigt sich im Blaulicht.
Der Unterschied von Ordnungsamt und Polizei zeigt sich im Blaulicht. © H.D.Volz / Pixelio
Der Unterschied von Ordnungsamt und Polizei liegt vor allem in ihren Aufgaben und in ihren Kompetenzen. Sie arbeiten aber oft zusammen und sind beide staatliche Behörden.

Der Unterschied von Polizei und Ordnungsamt liegt vor allem in den Aufgaben und in den jeweiligen Kompetenzen dieser beiden staatlichen Behörden. Daran können Sie die beiden Institutionen am besten unterscheiden. Allerdings sind die Zuständigkeiten nicht immer klar und auch gesetzlich regional anders oder offen gelassen.

Was macht das Ordnungsamt im Unterschied zur Polizei?

  • Das Ordnungsamt übernimmt ganz grundsätzlich die Ordnungswidrigkeiten, die eine andere strafrechtliche Ebene betreffen als echte Straftaten. Man nennt es daher auch Verwaltungspolizei. Die Ordnungsbeamten tragen Uniformen, die der Polizei durchaus ähnlich sind, und haben auch ähnliche Dienstwagen.
  • Es dient mehr der Gefahrenabwehr und dem Erhalt der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Denn nach dem Zweiten Weltkrieg sollte die Polizei entlastet werden und weniger Aufgaben bekommen. Darum wurde die reine Gefahrenabwehr an die allgemeine Verwaltung übertragen und die Ordnungsämter gegründet.
  • Und deshalb hat das Ordnungsamt eher Bereiche wie Ruhestörungen, Falschparken, Hygieneverstöße unter seiner Kontrolle. Die Überwachung von Verordnungen wie der Kampfhundeverordnung oder dem Versammlungsrecht obliegt auch dem Ordnungsamt.
  • Das Ordnungsamt darf Bußgelder verhängen und Platzverweise erteilen etc. Wenn aus rechtlichen Verstößen auf dieser Ebene der öffentlichen Ordnung strafbare Handlungen resultieren, endet die Kompetenz des Ordnungsamtes und es muss im Rahmen der Vollzugshilfe an die Polizei übergeben.

Wofür gibt es die Polizei?

  • Die Polizei beschäftigt sich mit allen Straftaten, die keine reinen Ordnungswidrigkeiten sind. Nur die Polizei darf Ermittlungen führen und Anzeigen im Rahmen einer Strafverfolgung nachgehen. Auch darf nur die Polizei echte Polizeiuniformen tragen und das Blaulicht benutzen.
  • Geht es zum Beispiel um schwerere Verkehrsunfälle, um Gewalt oder Dienstahl, ist eindeutig die Kriminalpolizei zuständig.
  • In sogenannten Eilfällen ist die Polizei aber immer noch zuständig und sie muss sich um die strafrechtliche Verfolgung von Straftaten im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten kümmern.
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