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- Konto auf Bank oder Sparkasse
Der Orderscheck - so können Sie ihn einlösen
- Ein Orderscheck, den man einlösen kann, ist eigentlich vom Gesetzgeber als Normalfall eines Schecks vorgesehen. Die Schecksumme wird nun an denjenigen gezahlt, der auf dem Scheck als Empfänger der entsprechenden Geldsumme genannt ist. Der Name des Begünstigten ist dabei in einer speziellen Formularzeile genannt. Einige Banken geben auch spezielle Orderscheckformulare aus, bei denen am rechten Rand in rot der Text "Orderscheck" eingefügt ist.
- Ein einzulösender Orderscheck ist eine Sicherheitsmaßnahme, die normalerweise beim Postversand vorgenommen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass nur der Empfänger des Briefes diesen Scheck auch einlösen kann. Vor allem Tantiemen oder zurückgezahlte Abo-Gebühren werden oft in Form eines Orderschecks gezahlt.
- Wenn Sie der genannte Empfänger des Schecks sind, genügt es, den Scheck bei Ihrer kontoführenden Bank oder Sparkasse vorzulegen, um den Ordercheck einzulösen. Je nach Ihrem Bekanntheitsgrad müssen Sie sich ausweisen bzw. die Kontokarte vorlegen.
- Sie erhalten ein Formular, dass Ihnen die Einreichung des Orderschecks bestätigt. Das Guthaben des Schecks wird Ihrem Konto im Allgemeinen zeitnah gutgeschrieben.
- Es soll nicht verschwiegen werden, dass es auch durch ein so genanntes Indossament möglich ist, dass jemand Anderes als der Empfänger den Orderscheck einlösen und so den Geldbetrag empfangen kann. Diese Möglichkeit dürfte jedoch im privaten Bereich keine Belange haben.
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