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Oberstudienrat - Berufsbild

Der Oberstudienrat, oder abgekürzt OStR, ist eine Bezeichnung für ein Amt im höheren Schuldienst. Das Aufgabengebiet des Oberstudienrats umfasst meist auch Sonderaufgaben wie etwa die Funktion als Schul-Bibilothekar oder Oberstufenbeauftragter.

Informationen zum Beruf des Oberstudienrates

Der Oberstudienrat respektive die Oberstudienrätin ist eine Amtsbezeichnung, welche im Schuldienst verwendet wird.

  • Als Oberstudienrat sind Sie Beamter und zählen somit zur Berufsgruppe des höheren Dienstes. Die Besoldung erfolgt nach der Gruppe  A14.
  • Im öffentlichen Dienst kann man den Beruf des Oberregierungsrats in der Verwaltung mit dem des Oberstudienrats im Schuldienst vergleichen. Die Stelle ist der erste Beförderungsgrad, welche nach dem Studienrat erfolgt.
  • Meistens hat man als Oberstudienrat zusätzliche Aufgabengebiete, welche etwa die Funktion des Oberstufenbeauftragten oder aber auch einen Posten als Sicherheitsbeauftragter oder Verkehrsbeauftragter sein können.

Der Weg zum Oberstudienrat

Um diese berufliche Laufbahn einschlagen zu können, müssen Sie die Beamtenlaufbahn im höheren Schuldienst einschlagen.

  1. Im Lehramtstudium müssen Sie mindestens ein oder mehrere Hauptfächer wählen, welche mit dem 1. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen werden müssen.
  2. Im Anschluss an das Examen erfolgt das Referendariat, welches an einer Schule absolviert wird. Die Dauer des Referendariats ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während dieser Zeit sind Sie bereits Beamte auf Probe.
  3. Haben Sie das Referendariat und das 2. Staatsexamen erfolgreich absolviert, erfolgt die Bennenung zum Studienrat, welches als voller Beamten-Posten angesehen wird.
  4. Durch die Übernahme und Ausübung leitender Aufgaben kann sich der Studienrat zum Oberstudienrat qualifizieren und zur Wahl dieser Stelle aufstellen lassen. Mit dem Amt des Oberstudienrates folgen weitere Funktionen wie etwa die der Fachbereichsleitung, welche Ihnen übertragen werden.
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