Was Sie benötigen
- Realschulabschluss
- Einfühlungsvermögen
- Stressresistenz
- Kinderfreundlichkeit
Kindergärtnerin - Voraussetzungen und Verlauf der Ausbildung
Wenn Sie den Beruf der Kindergärtnerin ergreifen möchten, sollten Sie grundlegende Voraussetzungen mitbringen. Dazu gehört ein gutes Einfühlungsvermögen, Stressresistenz, Kinderfreundlichkeit und vor allen Dingen dürfen Sie keineswegs geräuschempfindlich sein.
- Ein Realschulabschluss oder das Fachabitur gehört gewöhnlich zu den weiteren Voraussetzungen. Die Kriterien zur Auswahl der Bewerberinnen sind von den einzelnen Schulen abhängig. Übrigens wird in Deutschland die Ausbildung zur Kindergärtnerin in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
- Neben einem mittleren Bildungsabschluss (Realschulabschluss) wird eine abgeschlossene, berufliche Vorbildung in einem sozialpädagogischen oder sozialen Beruf verlangt. Je nach Bundesland reicht hierfür oftmals eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Vorpraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
- Außerdem müssen Sie üblicherweise einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren und benötigen ein polizeiliches Führungszeugnis. In allen Bundesländern ist ein ärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Bei kirchlichen Bildungsträgern ist möglicherweise auch Ihre Konfession relevant.
- Die Ausbildungsdauer beträgt zwei bis fünf Jahre und richtet sich nach Art und Umfang der Ausbildung. Die Ausbildung zur Erzieherin beziehungsweise Kindergärtnerin umfasst in der Regel eine schulische Ausbildung in einer Berufsfachschule oder Fachschule für Sozialpädagogik mit entsprechenden Betriebspraktika.
- Die Theorie wird in der Schule vermittelt und kann genauso wie die Ausbildungsform in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen. Sozialpädagogische Grundlagen, Psychologie, Religionslehre, Musikerziehung und Kinder- und Jugendliteratur, sowie medizinische Grundkenntnisse gehören zum Lernprogramm einer angehenden Kindergärtnerin. Klausuren, Projektarbeiten und Hausarbeiten müssen während der schulischen Ausbildung geschrieben werden. Den Leistungsstand ermittelt ein Halbjahreszeugnis.
- Durch die Betriebspraktika sammelt die angehende Kindergärtnerin praktische Erfahrungen. Die Regelungen einiger Bundesländer sehen vor, dass die Auszubildenden ein ein- oder zweijähriges Vorpraktikum absolvieren. Daraufhin erfolgt ein zweijähriger Schulbesuch und danach das abschließende Anerkennungsjahr.
- Wenn Sie als staatlich anerkannte Erzieherin arbeiten möchten, müssen Sie erfolgreich die mündliche, praktische und schriftliche Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss ablegen. Voraussetzung für das anschließende Anerkennungspraktikum ist das erfolgreiche Bestehen dieser Prüfung.
- Unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten auch für die Möglichkeit, die Dauer der Ausbildung zu verkürzen. Die Ausbildung wird allerdings nicht vergütet. Erst im Annerkennungspraktikum wird ein Gehalt bezahlt. Doch nach den Gesetzen des BAföG kann die schulische Ausbildung gefördert werden.
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