Natürlich kommt es darauf an, aus welchem Anlass Sie den Notar aufsuchen. Aber egal, was es ist. In aller Regel bedarf ein Notartermin der Vorbereitung.
Notartermin nie ohne Vorbereitung wahrnehmen
Je besser Sie den Notartermin vorbereiten, desto schneller, sicherer und kompetenter kann der Notar die Beurkundung vornehmen. Bedenken Sie, dass es um erhebliche wirtschaftliche Interessen gehen kann. Nicht umsonst schreibt der Gesetzgeber die notarielle Beurkundung in bestimmten Fällen ausdrücklich vor.
- Beginnen Sie damit, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen, die der Notar für die Beurkundung benötigt. Überlassen Sie gegebenfalls dem Notar die Auswahl dessen, was er benötigt.
- Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen, müssen Sie den Notar informieren, welche Parteien als Vertragspartner auftreten, wie hoch der Kaufpreis ist und welche Modalitäten in den Vertrag einbezogen werden sollen. Idealerweise besorgen Sie sich selbst einen Grundbuchauszug.
- Möchten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit Ihrem (Noch)Ehepartner beurkunden, sollten Sie vorab klären und stichwortartig festhalten, wie Sie sich untereinander einigen wollen.
- Geht es um die Errichtung eines Testaments oder eines Erbertrages, muss vorab klar sein, wen Sie als Erbe begünstigen wollen. Auch der Erbverzicht eines gesetzlich berufenen Erben muss notariell beurkundet werden.
- Möchten Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, gilt es, vorab mit den Gesellschaftern die Gründungsmodalitäten zu besprechen, Name, Sitz und Geschäftsführer zu bestimmen und möglichst gemeinsam in Notartermin zu erscheinen.
Lassen Sie sich vorab zu einem Notartermin beraten
Im Zweifel sollten Sie vor dem eigentlichen Notartermin den Notar persönlich aufsuchen oder zumindest telefonisch abklären, welche Informationen und Unterlagen für die Beurkundung benötigt werden. Da der Notar Sie nur bedingt rechtlich beraten kann, sollten Sie zur Klärung schwieriger rechtlicher Sachverhalte oder in streitigen Angelegenheiten einen Rechtsanwalt aufsuchen und sich beraten lassen.
- Achten Sie darauf, dass Sie und alle weiteren Personen sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass im Notartermin ausweisen können. Ohne die Identifizierung der Beteiligten darf der Notar nicht beurkunden.
- Achten Sie auch nach der Beurkundung darauf, dass der Vorgang so abgewickelt wird, wie es Ihrer Zielsetzung entspricht. Verlassen Sie sich keinesfalls darauf, dass das Notariat alles richten wird. Niemand und nichts ist perfekt.
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